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Transponder einschalten!
Viele Piloten kennen diese EU-Vorschrift nicht: Wer einen Transponder hat, muss ihn stets einschalten – auch außerhalb von Lufträumen mit Transponderpflicht.
SERA.13001 heißt die entsprechende Vorschrift in der EU-Verordnung 2016/1185. Ausgenommen von der generellen Verpflichtung zur Transpondernutzung sind nur Flugzeuge, deren Bordstromversorgung dafür nicht ausreicht.
Im Lauf der letzten Jahre sind Transponder immer kompakter und komfortabler in der Bedienung geworden, und sie benötigen immer weniger Energie.
Schon längst hat sich bei vielen Fliegern die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese Geräte nicht nur erforderlich sind, um manche Lufträume zu nutzen, sondern dass ihr Betrieb auch mit Rücksicht auf die eigene Sicherheit sehr sinnvoll ist. Denn immer mehr Flugzeuge haben auf Transpondersignalen basierende Kollisionswarner. Daher sind heute auch vermehrt in Luftfahrzeugen Transponder zu finden, in denen sie nicht zwingend vorgeschrieben sind, etwa in Segelflugzeugen und ULs.
Bekannt dürfte die seit 2018 geltende Vorschrift sein, gemäß der in Deutschland in den Lufträumen, in denen Transponder vorgeschrieben sind, dies ein Mode-S-Transponder sein muss.
Mit den NfL 1-1011-17 hat die DFS bereits eine Bekanntmachung über das selbstständige Schalten des Transponders bei Flügen nach Sichtflugregeln herausgegeben. Danach haben Luftfahrzeugführer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen bei VFR-Flügen den Transponder oberhalb 5000 ft MSL oder oberhalb 3500 ft GND (die größere absolute Höhe gilt) auf Squawk 7000 zu aktivieren. Der allgemeine VFR-Code 7000 gilt, wenn kein anderer Code zugewiesen wurde.
Transponder: wenn drin, dann auch an!
Mit der Verordnung VO (EU) Nr. 2016/1185 wurde jedoch auch, von vielen unbemerkt, seitens der EU eine grundsätzliche Regelung zur Transponder-Schaltung in der SERA-Verordnung VO (EU) Nr. 923/2012 ergänzt. Der Abschnitt SERA.13001 im Anhang SERA gilt seit 12. Oktober 2017. Dort steht zum Betrieb eines SSR-Transponders:
Punkt 1: Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder während des Fluges durchgängig zu betreiben (…).
Punkt 2: Piloten dürfen die Funktion IDENT nicht betreiben, sofern sie nicht vom Flugverkehrsdienst dazu aufgefordert werden.
Punkt 3: Außer für Flüge in Lufträumen, für die von der zuständigen Behörde der Betrieb von Transpondern vorgeschrieben ist, sind Luftfahrzeuge ohne ausreichende elektrische Stromversorgung von der Anforderung zum durchgängigen Betrieb des Transponders ausgenommen.
Das bedeutet: Neben der nationalen Verpflichtung für motorgetriebene Luftfahrzeuge, oberhalb der genannten Flughöhen sowie immer innerhalb einer TMZ den Transponder unaufgefordert zu aktivieren, verlangen die europäischen Vorgaben, einen an Bord vorhandenen Transponder während des Flugs durchgängig zu betreiben – auch in Lufträumen, in denen kein Transponder vorgeschrieben ist.
Üblicherweise ist die Stromversorgung in Ballonen und Segelflugzeugen eher nicht auf den dauerhaften Transponderbetrieb ausgelegt – daher die Ausnahme gemäß Punkt 3. Gleichwohl hat die EASA in den AMC zu SERA.13001 ausdrücklich auch Segelflieger dazu aufgefordert, wenn möglich ihren Transponder zu betreiben.
TMZ in Deutschland und anderswo
Erinnert sei nochmals an die Regelungen rund um TMZ: In der Umgebung einiger Flughäfen sind Zonen mit Transponderpflicht (TMZ für Transponder Mandatory Zone) eingeführt worden. Wer in diese TMZ einfliegt, muss – wie der Name schon sagt – einen Transponder haben. Je nach den Regeln des Lands, in dem man fliegt, gibt es drei Möglichkeiten, wie der Transponder zu schalten ist – in Deutschland hat sich die dritte etabliert. Die Details finden sich in den jeweiligen AIPs des Landes, für Deutschland zum Beispiel hier.
Möglichkeit 1: Der Transponder muss während des Flugs aktiviert sein, man sendet den normalen VFR-Code des Lands oder einen zugewiesenen Code aus. Möglichkeit 2: Zur TMZ ist ein individueller Code veröffentlicht, zum Beispiel in der ICAO-Karte. Dieser muss innerhalb der TMZ unaufgefordert abgestrahlt werden – außer, die Flugsicherung hat einen anderen zugewiesen. Vom unaufgefordert eingestellten TMZ-Code ist bei Verlassen des Gebiets wieder auf den Standard-VFR-Code zu wechseln.
Möglichkeit 3 sind die in Deutschland inzwischen üblichen TMZ mit Hörbereitschaft. Dort ist zusätzlich zum Transpondercode auch eine Sprechfunkfrequenz veröffentlicht. Während des Flugs in der TMZ ist der veröffentlichte Transpondercode, außerdem ist die zugehörige Frequenz abzuhören. Ein aktiver Funkanruf auf dieser Frequenz ist dagegen weder erforderlich noch erwünscht. Dem Fluglotsen zeigt der aktivierte Squawk in diesem Fall an, dass der Luftfahrzeugführer bei Bedarf auf der dazugehörigen Frequenz erreichbar ist. Beim Verlassen ist dann wieder Squawk VFR, also Transpondercode 7000 zu rasten. Achtung: Die Schaltung des Transponders bedeutet nicht, dass die betreffenden VFR-Flüge durch die Flugsicherung überwacht oder gestaffelt werden.
Ist man vor Erreichen einer TMZ mit Hörbereitschaft bereits mit FIS in Kontakt, kann man dort entweder rechtzeitig das Verlassen der Frequenz melden und dann Transponder-Code und Frequenz wechseln oder auf Anfrage und nach Bestätigung durch FIS auf der Frequenz verbleiben und auch einen zugewiesenen Transponder-Code beibehalten.
fliegermagazin 02/2019
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