Recht

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Positionsmeldungen in der Platzrunde

Wer es beim Anflug zur Landung mit den Positionsmeldungen nicht genau nimmt oder sogar absichtlich irreführene Angaben macht, riskiert viel

Von Redaktion

Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Platzrunde:

Immer öfter dreht sich bei uns im Verein die Diskussion um Positionsmeldungen von Flugzeugführern, die sich in unserer Platzrunde oder im An- und Abflug befinden. Nach der Sichtanflugkarte ist vorgeschrieben, dass man sich fünf Minuten vor Erreichen des Einflugpunkts in die Platzrunde zu melden hat, danach ist Hörbereitschaft vorgeschrieben, und es ist den Anweisungen der Luftaufsicht Folge zu leisten. Letzteres bezieht sich vor allem darauf, das jeweils nächste Leg der Platzrunde zu melden. Sehr oft müssen wir beobachten, dass einige Piloten es mit diesen Meldungen sehr locker halten.

Unser Platz wird von Süden her angeflogen, und es gibt eine sehr gut erkennbare Landmarke, die für die meisten Maschinen fünf Minuten südlich des Platzes liegt. Viele der Meldungen, in denen mitgeteilt wird, dass man sich in 4000 Fuß über dieser Landmarke befindet, sind schlicht falsch; tatsächlich sind diese Piloten oft noch viel weiter südlich. Spricht man sie darauf an, reagieren sie unwirsch und erklären, dass es auf die Genauigkeit nicht so sehr ankomme. Einige geben sogar unumwunden zu, dass sie sich mit diesen Falschmeldungen den Anflug als Nummer 1 sichern wollen, um zu vermeiden, dass sie wegen eines anderen Fliegers durchstarten und eine weitere Platzrunde fliegen müssen. Wie ist die rechtliche Lage?

Dr. Roland Winkler antwortete:

Beim Fliegen kommt es generell und insbesondere im Bereich von Flugplätzen sehr wohl auf Genauigkeit an. Zwar sind VFR-Piloten ziemlich frei bei der Wahl ihrer Flugstrecken, aber gewisse Regeln gibt es eben doch. Der Flugbetrieb auf einem Flugplatz und dessen Umgebung ist im Anhang SERA.3225 geregelt. Danach ist der Führer eines Luftfahrzeugs auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung verpflichtet, a) den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden, und b) sich in den Verkehrsfluss einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten. Artikel 2 Nr. 9 der VO 923/2012 (SERA) definiert den Flugplatzverkehr als den gesamten Verkehr auf dem Rollfeld und alle in der Nähe eines Flugplatzes fliegenden Luftfahrzeuge. Ein Luftfahrzeug ist in der Nähe eines Flugplatzes, wenn es sich unter anderem in einer Platzrunde befindet, in diese einfliegt oder sie verlässt.

Als Platzrunde gilt der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist ( Art. 2 Nr. 10). Wer gegen die Verpflichtung aus Anhang SERA.3225 verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Nach der Grundregel von Anhang SERA.3101 dürfen Luftfahrzeuge nicht in fahrlässiger oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Wer es dennoch tut, riskiert ebenfalls ein Bußgeld in gleicher Höhe. Schließlich gilt noch § 23 LuftVO, wonach die Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung sowie die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten sind (Abs. 1 Ziff. 1 und 2). Beim Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Platzrunde – Wo genau bist du?

Obwohl die genannten Bestimmungen nicht auf Positionsmeldungen Bezug nehmen, sind sie für die „Falschmelder“ in der Nähe eines Flugplatzes oder gar in der Platzrunde relevant: Wer seine Position falsch über Funk bekannt gibt, betreibt sein Luftfahrzeug mindestens fahrlässig so, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Denn in der Nähe eines Flugplatzes muss der Pilot damit rechnen, dass noch andere Luftfahrzeuge anfliegen.

Wenn sich nun ein anderer Pilot darauf verlässt, dass die Positionsmeldung korrekt ist und sich auf seinem Flugweg sicher wähnt, kann es leichter zu einem Zusammenstoß kommen, als wenn der Falschmelder korrekte Angaben gemacht hätte. Jeder Pilot kennt die Situation: Kurz vor dem vorgesehenen Meldepunkt hört er über Funk, dass ein anderer Flieger ebenfalls und noch dazu in gleicher Höhe über dem Meldepunkt sein soll. Wenn er dann trotz größter Aufmerksamkeit nichts erkennen kann (weil der andere noch fünf Meilen weiter südlich fliegt), ist eine Gefahrenlage gegeben.

Extrem wichtig: exakte Positionsmeldungen

Die Falschmeldung stellt auch einen Verstoß gegen die Anordung der Luftfahrtbehörde dar. Hierbei geht es nicht wie in Kontrollzonen um die Flugverkehrskoordination durch die Luftaufsicht, sondern um die Sicherheit des Luftverkehrs. Wer am Ende sogar absichtlich falsche Positionsmeldungen absetzt, um Nummer 1 im Anflug zu sein, hat damit vorsätzlich gegen seine obigen Pflichten verstoßen. Ein solches Verhalten ist nicht nur „very bad airmanship“, sondern könnte auch lizenzrechtliche Konsequenzen haben, sofern die Luftfahrtbehörde hiervon Kenntnis erlangt.


fliegermagazin 8/2018

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