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Recht: Flugvorbereitung

Computerprogramme und Elektronik erleichtern die Flugvorbereitung. Müssen wichtige Unterlagen bei einer Überprüfung trotzdem als Papier und im Original vorliegen?

Von Redaktion

Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Flugvorbereitung:

Bei der Frage der korrekten Flugvorbereitung scheiden sich die Geister: Während die eine Fraktion auf die traditionelle Methode schwört – also Anflugkarten mitnehmen, die Nachrichten für Luftfahrer und das Wetter überprüfen, eine gültige Luftfahrtkarte dabei haben, Weight and Balance von Hand berechnen und zu guter Letzt den Kurs in die Karte einzeichnen – setzt die andere auf moderne elektronische Hilfsmittel. Diese Piloten machen ihre Flugvorbereitung mittels PNAs, PDAs und Computerprogrammen, wobei auch Weight and Balance, Fuel Management, Flightlog und sogar das Wetter von der Elektronik „ausgespuckt“ werden. Und Karten gibt es auch auf CD-Datenträgern, sie lassen sich bei Bedarf ausdrucken.

Meine Frage: Wenn ich zum Beispiel nach einem Flug einem Offiziellen meine Flugvorbereitung vorzeigen muss und ihm mein PDA hinhalte: Reicht das? Und wenn ich meinen Flugweg-Kartenausschnitt von einem ICAO-CD-Datenträger auf feinstem Papier ausdrucke und dort natürlich meine Route eingezeichnet ist: Ist das zulässig? Was ist der richtige Weg?

Dr. Roland Winkler antwortete

Gehen wir von § 3a LuftVO aus: Dort wird keineswegs im Einzelnen vorgeschrieben, welche Unterlagen Sie für die Flugvorbereitung verwenden und in welcher Form diese Unterlagen vorhanden sein müssen – auch nicht, ob elektronisch oder anders. Der Pilot hat sich demnach »nur« mit allen Unterlagen und Informationen vertraut zu machen, die für die sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sind. Er muss sich davon überzeugen, dass das Luftfahrzeug und die Ladung in verkehrssicherem Zustand sind, die zulässige Flugmasse nicht überschritten wird und die vorgeschriebenen Ausweise vorhanden sind. Beim Überlandflug wird noch verlangt, dass sich der Pilot über die verfügbaren Flugwettermeldungen und Vorhersagen ausreichend unterrichtet.

Bei der Flugvorbereitung handelt es sich um sicherheitsrelevante Fragen, und daher wird der Maßstab an den Piloten hoch angesetzt: Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, verwenden Sie für die Flugvorbereitung die amtlichen Publikationen wie AIP (Aeronautical Information Publicaton) und NfL (Nachrichten für Luftfahrer). Ebenfalls anerkannt sind Unterlagen, die von einem namhaften Verlag wie Jeppesen herausgegeben werden. Diese haben sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen, man darf sich als Pilot auf ihre Richtigkeit verlassen. Gut zu wissen: Bei diesen Unterlagen tragen Sie als Pilot kein Fehlerrisiko. Ist die Platzrunde in der AIP falsch eingezeichnet oder ein Luftsperrgebiet in den NfL nicht korrekt beschrieben, geht beispielsweise die Verletzung dieses Sperrgebietes nicht zu Lasten des Piloten.

Ohne Original und doch legal

Anders bei sonstigen Unterlagen, woher auch immer sie kommen mögen: Greifen Sie auf private Aufzeichnungen oder die Darstellungen anderer Piloten oder sonstiger Personen zurück, so müssen Sie sich einen Fehler, den der Zeichner der Karte gemacht hat, selbst zurechnen lassen. Oberstes Gebot ist natürlich, dass die Unterlagen, egal ob in Papierform oder auf elektronischen Medien, immer dem neuesten Stand entsprechen müssen. Wenn Sie im Jahr 2009 mit einer ICAO-Karte von 2006 unterwegs sind, ist dies per se schon grob fahrlässig. Selbst die aktuelle Karte ist unter Umständen nicht das Maß der Dinge, denn Änderungen gibt es ja auch nach dem Druck. Diese werden etwa über NOTAMs veröffentlicht und müssen Ihnen als Pilot bekannt sein. Für den Fall der Fälle kann es durchaus wichtig sein, diese Flugvorbereitung nicht nur mit im Gepäck zu haben, sondern eine Kopie an einem geeigneten Ort hinterlegt zu haben, zu Hause, beim Ehe- oder Lebenspartner.

Gibt es nach einer Notlandung ein Feuer, dann nützt es nichts, wenn Ihre sorgfältige Dokumentation im Cockpit verbrannt ist. Zulassungspapiere, Ihre Lizenz und auch das Medical müssen Sie als Original bei sich haben. Doch es gibt keine Vorschrift, die es verbietet, nur Kopien von Luftfahrtkarten mitzuführen. Auch Berechnungen von Schwerpunkt oder Start- und Landestrecke müssen nicht zwingend von Hand geschrieben sein. Aus dieser Sicht ist sogar gegen eine elektronische Version einer Weight and Balance-Kalkulation, die man auf einem mobilen Computer präsentieren kann, grundsätzlich nichts einzuwenden. Bei einer eventuellen Kontrolle darf es Ihnen dann aber nicht passieren, dass Sie ohne Strom dastehen. Gleiches gilt auch für das Kartenmaterial. Hier schreibt § 8 Ziffer 3 der neuen 3. DV LuftBO nun sogar explizit vor, dass Karten „aktuell“ und „geeignet“ sein müssen.

Wenn Sie sich also im Flug ausschließlich auf digital gespeicherte Karten verlassen, um Papier und Druckertinte zu sparen, dürfte es im Zweifel sehr schwierig sein, nach einem Stromausfall jemanden davon zu überzeugen, dass diese Methode dennoch geeignet sei. Nicht zu vergessen: Zu einer ordnungsgemäßen Flugvorbereitung gehört ebenfalls, dass man gedanklich die Notverfahren durchspielt, insbesondere für  einen Motorausfall in der Startphase. So kann man Fehler vermeiden wie die oft reflexartig eingeleitete Umkehrkurve, die bei vielen Flugzeugmustern kaum eine Chance bietet.

fliegermagazin 8/2009

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