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Neue Regeln für Flugschulen
Mit den neuen Declared Training Organisations schafft die EASA wieder eine Möglichkeit für Flugschulen und Fluglehrer, die Grundausbildung von Piloten ohne den Verwaltungsaufwand einer großen Schule anzubieten
Ja, das gab es schon mal: Flugschulen, die in Sachen Genehmigung und Betrieb behördlich viel weniger stark reguliert werden als die großen ATPL-Ausbildungszentren – die aber nur Privatpiloten schulen dürfen. Die EASA wollte dies erst abschaffen, führt solche einfacher zu genehmigenden Schulen nun aber als Declared Training Organisation (DTO – siehe auch Kasten) zum 8. April wieder ein. Leider haben die deutschen Behörden in der Zwischenzeit ohne jede Not den Vorläufer der DTO abgeschafft – in Deutschland sind die Schulen, die nicht aufgegeben haben, jetzt alle zu sogenannten ATOs geworden.
Der damit einhergehende Verwaltungsaufwand ist erheblich. Um genehmigter Ausbildungsbetrieb zu werden, muss die Schule mit sämtlichen Ausbildungsverfahren und komplexen Unterlagen behördlich zertifiziert werden. Eine Fülle von Positionen muss definiert und besetzt werden, etwa die des Ausbildungsleiters oder des Managers für Qualitätssicherung. Nicht alle diese „Rollen“ dürfen von derselben Person eingenommen werden. So ein Aufwand ist für eine Verkehrsfliegerschule tragbar, für einen kleinen Verein oder einen einzelnen Fluglehrer nicht. In diesen Fällen steht nun die Option offen, als DTO zu arbeiten. Dann genügt eine Selbsterklärung an die Behörde, die Ausbildung kann sofort beginnen – allerdings nur zu den privaten VFR-Lizenzen inklusive Nachtflug. IFR-Berechtigungen oder Berufspilotenlizenzen gibt es nur in einer ATO. Auch die Ausbildungs- und Sicherheitsprogramme einer DTO werden regelmäßig geprüft, doch insgesamt sind die Abläufe sehr viel einfacher. Das könnte langfristig zu mehr Vielfalt auf dem Ausbildungsmarkt führen.
Die Schulkürzel
ATO Eine Approved Training Organisation ist derzeit noch die einzige Form, in der eine Flugschule als Ausbildungsbetrieb genehmigt wird. Die nationalen Luftfahrtbehörden prüfen die Arbeit der Schulen regelmäßig mit Kontrollbesuchen. Verbände wie die AOPA versuchen, den erheblichen Aufwand der ATO-Genehmigung zu verringern, indem sie Vorlagen für die erforderlichen Dokumente anbieten. ATOs dürfen je nach ihrer Genehmigung für alle EASA-Lizenzen ausbilden.
DTO Eine Declared Training Organisation muss – wenn die Gesetze am 8. April in Kraft treten – nicht auf die Genehmigung der Behörde warten, sie muss dieser aber ihre Tätigkeit anzeigen. Dann kann sie sofort damit beginnen. Ausbildungs- und Sicherheitsprogramme werden von der Behörde geprüft, ihre Einhaltung kontrolliert – aber es gibt keine formelle Zulassung. Zahlreiche Verfahren sind einfacher. In vielen EASA-Ländern wurde der Vorläufer der DTO, die Registered Facility, bis zum 8. April weiter erlaubt, sodass diese Schulen nun zur DTO werden können. Deutschland hatte diese Option nicht genutzt.
Text: Thomas Borchert, Fotos: Holger Schönenberg
fliegermagazin 04/2018
Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.
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