Flugzeug verchartern: Was muss ich beachten?
Viele Flugzeuge sind eher Stehzeuge – sie an Freunde zu verchartern, ist eine gute Idee. Wichtige Tipps vom Rechtsanwalt.
Ein Leser hat uns uns gefragt: Ich möchte mein Flugzeug an Freunde und Bekannte verchartern. Auf welche juristischen Fallstricke muss ich dabei achten, um alles richtig zu machen?
Rechtsanwalt und Pilot Ingo-Julian Rösch sagt, was man beachten muss, wenn man sein Flugzeug verchartern möchte.
Geteilte Freude: Was ich beim Flugzeug verchartern beachten muss
Ein eigenes Flugzeug Dritten zu überlassen, ist nicht ganz einfach und begründet wirtschaftlich und rechtlich ein nicht unerhebliches Risiko, wie es Juristen ausdrücken.
Anstatt eine Haltergemeinschaft zu gründen, ist es denkbar, dass eine Person ein Flugzeug unterhält, alle Wartungen und Kosten übernimmt und das Flugzeug dann gegen eine Gebühr Dritten überlässt. Der Einfachheit halber sprechen wir dabei von Vermieter und Mieter.
Flugzeugcharter: Was ist mit »Dry-Lease« gemeint?
Luftrechtlich ist die Überlassung des Flugzeugs weitgehend unproblematisch und fast vergleichbar mit einer Autovermietung. Während beim Auto aber ein voller Tank bei Übernahme die Regel ist, ist das bei Flugzeugen allein wegen der beschränkten Zuladung bei vollen Tanks nicht sinnvoll. Eine Überlassung, bei der ein Mieter den Sprit extra bezahlt, nennt man oftmals »Dry-Lease«. Ein »Wet-Lease« ist entsprechend die Überlassung des Flugzeugs inklusive Sprit, quasi eine All-inclusive-Miete.
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, wobei sich in der Praxis das Wet-Lease-Modell durchgesetzt hat, eben weil Verbrauch und Nachtanken relativ aufwändig zu überprüfen sind. Tankt der Mieter beim Wet-Lease, bekommt er also vom Vermieter die Kosten für den Kraftstoff ersetzt.
Wichtig: Nutzung nach Blockzeit oder Flugzeit abrechnen?
Außerdem sollte geklärt sein, ob die Nutzung nach Blockzeit oder nach Flugzeit abgerechnet wird. Eine Abrechnung nach Blockzeit birgt gerade im Winter die Gefahr, dass der Motor aus falsch verstandener Sparsamkeit vom Charterer nur eine kurze Zeit zum Warmlaufen bekommt. Andererseits entspricht die Abrechnung nach Flugzeit unter Umständen nicht dem realen Verbrauch.
Das streitträchtigste Thema, über das man sich bei der Vermietung Gedanken machen sollte, sind Schäden. Dazu folgender Fall: Mehrere Mieter hatten ein Flugzeug benutzt, und tags darauf wurde festgestellt, dass das Fahrwerk des Tiefdeckers gebrochen und nach oben gedrückt war. Auf der Flügeloberfläche war eine leichte Welle zu sehen, woran man es hätte erkennen können. Teil des folgenden Rechtsstreits war nun, ob ein Mieter dies auch hätte erkennen müssen. Der Vermieter hatte nun den Schaden und wollte ihn von den Mietern ersetzt bekommen, und den Mietern drohte eine Haftung, die unter Umständen nicht versichert war. Wer den Schaden verursacht hatte, wurde vom Gericht geprüft. Um so etwas zu vermeiden, sollte man festlegen, auf welche Weise man den Flugzeugzustand bei der jeweiligen Übergabe dokumentiert.
Mieter muss im Zweifel Instandhaltung und Reparatur organisieren
Auch eine Fehlbedienung kann zu teuren Schäden führen, die hinterher niemand verursacht haben will. Hilfreich kann hier ein Engine-Monitor mit Speicherfunktion sein. Bei einer Vermietung hat der Mieter allerdings auch einen Anspruch auf eine »gebrauchstaugliche Mietsache«. Instandhaltung und Reparatur hat im Zweifel allein der Mieter zu organisieren. Geht mal ein Reifen kaputt oder tritt ein technischer Defekt auf, muss der Vermieter alles Nötige zur Reparatur organisieren. Das kann teuer und auch organisatorisch sehr aufwändig werden.
Stichwort Versicherung: Sinnvoll wäre hier eine Vollkaskoversicherung. Bis zu fünf Piloten können oft kostenfrei oder zu geringen Gebühren in die Police aufgenommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung kann der Mieter durch gesonderte Policen absichern.
Flugzeug verchartern: Gewinn muss versteuert werden
Nicht zu vergessen: Der Vermieter muss mindestens durch Prüfung der Unterlagen sicherstellen, dass der Mieter alle Berechtigungen hat, um das Flugzeug legal zu fliegen. Auch muss er auf relevante Umstände hinweisen, beispielsweise auf Besonderheiten des Flugzeugs oder ein Überziehen der TBO. Und: Erzielt man Gewinne mit der Vermietung, so sind diese grundsätzlich zu versteuern, genau wie andere Gewinne aus Vermietung und Verpachtung auch.
Wer sein Flugzeug regelmäßig Dritten überlassen will, sollte sich rechtlich beraten lassen, um einen Vertrag zu erhalten, der möglichst viele der genannten Probleme beleuchtet und Lösungen bietet. Wer unbedingt etwas selbst entwerfen will, kann sich grob an Automietverträgen orientieren – die wirklich wichtigen Regelungen stehen meist im Kleingedruckten, den AGB.
Haben Sie juristische Fragen zur Luftfahrt?
Wenn ja, dann schreiben Sie bitte an: JAHR MEDIA, Redaktion flieger-magazin, Jürgen-Töpfer-Straße 48, 22763 Hamburg, oder per E-Mail an
redaktion@fliegermagazin.de.
- Rechtsanwalt
- Flugzeugcharter
- Vollversicherung