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Flugtauglichkeit: Sind Sie wirklich fit fürs Cockpit?
Piloten müssen regelmäßig ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) erhalten. Doch sie selbst haben auch Eigenverantwortung für ihre Flugtauglichkeit.
Nach der VO(EU) 1178/2011, Anhang IV (Part MED) dürfen Pilotinnen und Piloten nicht fliegen und Flugschüler dürfen nicht allein fliegen, wenn sie sich einer Einschränkung ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit bewusst sind oder etwas erlitten haben, das es ihnen unmöglich machen könnte, die Fliegerei sicher auszuüben.
Wer diese Pflicht verletzt, riskiert strafrechtliche Sanktionen, unter Umständen den Entzug der Lizenz und im Schadensfall den Versicherungsschutz. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt. Wir sagen Ihnen, wann Sie den Fliegerarzt aufsuchen sollten, um die Flugtauglichkeit überprüfen zu lassen.
Für fürs Cockpit? Fliegerarzt beurteilt Flugtauglichkeit
Einige der Umstände, die dazu führen, dass man den Fliegerarzt vor dem nächsten Flug konsultieren muss, sind klar definiert. Das ist der Fall, wenn man einen chirurgischen Eingriff oder ein anderes invasives Verfahren hinter sich hat. Auch wer mit der regelmäßigen Einnahme oder Anwendung von Arzneimitteln begonnen hat, muss sich beim Fliegerarzt melden. Das gilt ebenfalls bei einer erheblichen Verletzung – beispielsweise ein gebrochener Arm – oder wenn man unter einer Erkrankung leidet, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt. Auch nach Einweisung ins Krankenhaus steht vor dem ersten Flug die Konsultation des Docs an, und nicht zuletzt: Schwangere müssen flugmedizinischen Rat einholen, bevor sie starten dürfen.
Besonders tückisch: Symptome von Erkrankungen wie die laufende Nase bei einer beginnenden Erkältung können am Boden wenig oder gar kein Problem verursachen, aber beim Fliegen deutlich spürbar werden, ablenken und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Bedingungen während des Flugs – sich verändernder Luftdruck oder Sauerstoffmangel – können die Schwere der Symptome erhöhen.
Fliegen oder nicht? Die Antwort darauf weiß der Fliegerarzt
Bei der Medikamenten-Einnahme fordert die Verordnung, dass der Fliegerarzt konsultiert wird, wenn die sichere Ausübung der Fliegerei wahrscheinlich gefährdet ist. Wie aber soll ein Laie das beurteilen? Prinzipiell kann jedes Medikament solche Nebenwirkungen verursachen. Die EASA hat dazu einen Leitfaden erstellt, in dem erläutert wird, wie diese eher unbestimmten Begriffe ausgelegt werden sollen. (Das Dokument ist im Internet unter dem Link http://bit.ly/3467SpR zu finden, leider nur auf Englisch.)
Vor der Einnahme von Medikamenten sollte man prüfen, ob sich die folgenden drei Fragen zufriedenstellend beantworten lassen: Fühle ich mich fit zum Fliegen? Muss ich wirklich ein Medikament einnehmen? Kann ich sicher sein, dass es keine negativen Auswirkungen auf meine Flugtauglichkeit gibt? Selbst wenn keine Nebenwirkungen im Beipackzettel erwähnt werden, kann ein flugmedizinischer Rat nötig sein.
Flugtauglichkeit: Antibiotika können das Leistungsvermögen beeinträchtigen
Einige verbreitete Medikamente und ihre Verträglichkeit mit der Fliegerei sind im oben erwähnten Leitfaden aufgelistet. So können Antibiotika das Leistungsvermögen beeinträchtigen, wobei allein ihre Notwendigkeit bereits bedeutet, dass eine Infektion vorliegt – ob man damit flugtauglich ist, weiß der Arzt. Viele Antihistaminika, die gegen Heuschnupfen, andere Allergien und Asthma eingenommen werden, können Schläfrigkeit verursachen. Bereits die Symptome einer Allergie – brennende Augen, Dauerniesen – können das Fliegen umöglich machen. Manche Hustenmittel enthalten Codein, Dextromethorfan oder Pseudo-Ephedrin, die sich nicht mit der Teilnahme am Straßen- und Luftverkehr vertragen – andere wiederum wie Carbocystein sind verträglich und „flugtauglich“. Achtung: Auch frei verkäufliche, rezeptfreie Medikamente können die Flugtauglichkeit beeinträchtigen!
Einleuchtend ist, dass Beruhigungsmittel zu tödlichen Flugunfällen beitragen können. Doch auch nach einer Anästhesie, etwa beim Zahnarzt, sollte eine gewisse Zeit vergehen, bevor man wieder fliegt – nach einer lokalen Betäubung mindestens 12, nach einer Voll-Anästhesie mindestens 48 Stunden.
Alternative oder komplementäre Medizin entwickeln sich und gewinnen an Akzeptanz: Akupunktur, Homöopathie, Hypnotherapie und andere Disziplinen. Ob sie wirklich „harmlos“ sind, muss ebenfalls von fliegerärztlicher Seite sichergestellt sein.
Frank Dörner, Rechtsanwalt und Luftfahrtsachverständiger
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