PPL

Nationale Organisation der Luftfahrt: Wer ist wofür zuständig?

Für Einsteiger ebenso wie für gestandene Privatpiloten ist die Vielzahl der Behörden, die für Luftfahrt zuständig sind, verwirrend. Welche Aufgaben haben Luftfahrt-Bundesamt, DFS Deutsche Flugsicherung, BFU und Co?

Von Isabella Sauer
LBA
Vielfältige Aufgaben: Das Luftfahrt-Bundesamt hat seine Zentrale in Braunschweig. Es ist für die Sicherheit der Luftfahrt zuständig. Foto: Christina Scheunemann

Zu viele Regeln und Vorschriften können im ersten Moment ziemlich anstrengend sein. Noch schlimmer wird es manchmal, wenn nicht eindeutig ist, wo welcher Antrag gestellt oder ein Anliegen vorgetragen werden kann. Wo zum Beispiel beantrage ich meine Zuverlässigkeitsüberprüfung? Bei wem hole ich mir die Genehmigung für einen Flugwettbewerb ein, und wer kümmert sich um die Musterzulassung von Luftsportgeräten?

Um diese und weitere Fragen zu klären, beschäftige ich mich als Flugschülerin aktuell mit dem Thema „Nationale Organisation der Luftfahrt“. Für die erfahrenen Privatpiloten sind die folgenden Organisationen vermutlich bekannt, aber vielleicht schnappen Sie doch die ein oder andere Information auf, die nicht mehr ganz so präsent war.

Organisation der Luftfahrt: Die Lufthoheit in Deutschland liegt bei der Bundesregierung

Auch wenn wir es vermutlich alle wissen, sei es noch einmal erwähnt: Die Lufthoheit in Deutschland liegt bei der Bundesregierung, die Gesetzgebung auf diesem Gebiet ist somit Bundessache. Allerdings gibt es Vereinbarungen mit der EU, deren Regelungen zum Teil direkt zu übernehmen.

Die höchste deutsche Behörde für die Luftfahrt ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Um überregionale Themen bearbeiten zu können, bedient sich das BMDV mehrerer Einrichtungen: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist als Bundesoberbehörde direkt dem BMDV unterstellt. Auch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach gehören zum Geschäftsbereich des BMDV. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in Langen dagegen ist ein privatisiertes Unternehmen mit Bundesbeteiligung.

Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland werden viele staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Luftfahrt von den Bundesländern übernommen. Das ist der Fall, wenn das Anliegen einen besonderen regionalen Charakter hat. Schauen wir uns die Aufgaben der einzelnen Organisationen der Luftfahrt genauer an.

Was sind die Aufgaben der Landesluftfahrtbehörde?

Die Länder erteilen und verwalten Erlaubnisse für VFR-Privatflugzeugführer, Privathubschraubführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer und Steuerer von Flugmodellen bis 150 Kilogramm und Drohnen. Hinzu kommen die Berechtigungen für Schleppflüge, Kunstflug, Wolkenflug und Ausbildung von Luftfahrern. Auch die Genehmigung von Flugplätzen, von Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen, besonderen Nutzungen des Luftraums und die Ausübung der Luftaufsicht durch Beauftragte für Luftaufsicht (BfL) ist Ländersache. Letzteres ist nur der Fall, wenn keine Bundesorganisation zuständig ist, wie etwa an großen Airports. Wer also einen Antrag stellt, der in die oben genannten Bereiche fällt, muss ihn an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes richten. Das gilt auch für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP).

Was macht die DFS Deutsche Flugsicherung?

Seit 1992 ist die DFS ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das als Hauptaufgabe die Sicherung der Luftfahrt durch Flugverkehrskontrolle und Beratung hat. Die DFS hat mehrere Dienstzweige: Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control – ATC) mit Bezirkskontrollen (Area Control Center – ACC), Anflugkontrollen (Approach Control – APP) und Flugplatzkontrollen (Tower – TWR). Der Flugberatungsdienst heißt international Aeronautical Information Service, kurz AIS. Er kümmert sich um die Bereitstel lung und den Austausch von Informationen zur Planung und Durchführung von Flügen mit Hilfe von Publikationen und Beratung vor dem Flug. So stellt der AIS Luftfahrtkarten und Luftfahrthandbücher bereit, sammelt und wertet NOTAMs aus und nimmt Flugpläne entgegen.

Für Informationen während des Flugs ist hingegen der Fluginformationsdienst (Flight Information Service – FIS) zuständig. Der Fluginformationsdienst kann auf zwei verschiedene Arten in Anspruch genommen werden: entweder per Funk beim zuständigen FIS-Lotsen, der dann gezielt auf Informationswünsche seitens des Flugzeugführers eingeht. Oder mittels Abhören der allgemein ausgestrahlten Flugfunksendungen, die Informationen wie zum Beispiel signifikante Wettererscheinungen oder Startund Landeinformationen enthalten.

Der Vollständigkeit halber sei auch der Flugalarmdienst (Alert Service – ALS) erwähnt, der in einem Notfall den Suchund Rettungsdienst informiert. Das gilt auch dann, wenn ein Pilot keine Luftnotlage erklärt, aber beispielsweise eine Meldung oder Ankunft seit 30 Minuten überfällig ist. Der Feste Flugfernmeldedienst (Aeronautical Fixed Service – AFS) übermittelt die für eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen Flugsicherungsinformationen.

Welche Aufgaben hat das Luftfahrt-Bundesamt?

Das LBA ist für technische und personelle Belange der Luftfahrt zuständig. Bestimmte Aufgaben werden im Auftrag oder mit Abstimmung der EASA durchgeführt. Dazu gehören: Überwachung von Musterprüfung und -zulassung für Luftfahrtgeräte, Verkehrszulassungen der Luftfahrzeuge, Führung von Verzeichnissen der im Inland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge, Erfassung aller Erlaubnisse und Berechtigungen der Luftfahrer, Anerkennung von Flugmedizinern sowie die Abnahme von Prüfungen für die Instrumentenflugberechtigung, die Erlaubnisse und Berechtigungen für Berufsflugzeugführer. Das LBA führt auch die Aufsicht über Luftsportverbände, an die alle Belange rund um ULs und Hängegleiter delegiert sind.

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)

Die BFU ist die Meldestelle für Störungen und Unfälle. Mitarbeiter untersuchen die Gründe und Ursachen von Flugunfällen. Ereignen sich Unfälle und schwere Störungen mit Flugzeugen im Ausland, wird die BFU an der Untersuchung beteiligt, wenn das jeweilige Luftfahrzeug in Deutschland eingetragen, hergestellt oder betrieben wurde. Gut zu wissen: Untersuchungen der BFU sind getrennt und unabhängig von Justizoder Verwaltungsverfahren durchzuführen. Untersuchungsberichte und Sicherheitsempfehlungen enthalten keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen.

Was macht der Deutsche Wetterdienst (DWD)?

Der DWD gewährleistet die meteorologische Sicherheit der Luftfahrt und ist von der Bundesregierung mit der Bereitstellung des Flugwetterdiensts beauftragt. Dafür stehen fünf Luftfahrtberatungszentralen (LBZ) und 16 Flugwetterwarten auf den wichtigen Flughäfen zur Verfügung. Die Aufgaben des DWD umfassen folgende Bereiche: Wetterbeobachtung und Wettermeldung, schriftliche und mündliche Wetterberatung des Luftfahrtpersonals, Versorgung der Flugsicherungsdienststellen mit Wettermeldungen und -vorhersagen, kontinuierliche Flugwetterüberwachung und Ausgabe von Warnungen und das Arbeiten in den Bereichen Flugmeteorologie und Flugklimatologie. Wir haben bereits in einem anderen Artikel ausführlich über das Thema Flugwetterberatung berichtet. Hierfür haben wir den DWD am Flughafen Hamburg besucht.

LESEN SIE AUCH
Konzentration
PPL

Flugwetterberatung: Zu Besuch beim Deutschen Wetterdienst

Über den Autor
Isabella Sauer

Isabella Sauer ist Jahrgang 1991, studierte in Bamberg Kommunikationswissenschaft und absolvierte anschließend ein Volontariat bei Auto Bild. Seit ihrer Jugend ist sie journalistisch tätig und arbeitete für große Verlagshäuser, darunter Axel Springer und die Funke Mediengruppe. Print, Digital, Social Media - für Isabella hat jeder Inhalt das Potenzial, vielfältig aufbereitet zu werden. Und wie kam sie zum fliegermagazin? Das Thema Mobilität interessierte sie immer schon sehr. Ob Auto, Bahn, Camper, Airliner oder Fahrrad: Die Welt lässt sich aus vielen Perspektiven entdecken. Nun geht es für Isabella Sauer in die Luft. Seit März 2023 ist sie PPL-Flugschülerin und freut sich schon darauf, sich in ein neues Fachgebiet einzuarbeiten.

Schlagwörter
  • Flugwetterberatung
  • DWD
  • BFU
  • Luftfahrt-Bundesamt
  • FIS
  • DFS Deutsche Flugsicherung
  • Landesluftfahrtbehörde