PPL

Betriebsaufzeichnungen: Wer ist für was beim Flugzeug zuständig?

Zeit für Theoriewissen: Verantwortlichkeit fürs
Luftfahrzeug – wozu ist der Eigentümer und Halter verpflichtet, was liegt beim Luftfahrzeugführer? Und wie war das nochmal mit Unfällen und Störungen?

Von Isabella Sauer
Schwerer Schaden: Mängel am Flugzeug muss der Pilot im Bordbuch dokumentieren und dem Halter melden.
Schwerer Schaden: Mängel am Flugzeug muss der Pilot im Bordbuch dokumentieren und dem Halter melden.

Nicht nur zu Beginn meiner PPL-Ausbildung habe ich mich des Öfteren gefragt, wer für was beim Flugzeug zuständig ist. Welche Pflichten trägt der Eigentümer oder Halter (Mieter) eines Luftfahrzeugs, in meinem Fall die Flugschule, und wofür bin ich als Luftfahrzeugführer oder auch als Flugschülerin verantwortlich. Inzwischen weiß ich’s – hier sind die wichtigsten Antworten.

Grundsätzlich ist der Eigentümer beziehungsweise der Halter eines Flugzeugs für den sicheren Betrieb des Luftfahrzeugs verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die Vorschriften der Betriebsordnung für Luftfahrzeuge (LuftBO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), des EASA-Parts M und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Überwachung der Instandhaltung, die Führung der Betriebsaufzeichnungen und die Einhaltung der zulässigen Betriebszeiten.

Der Luftfahrzeugführer muss sich hingegen um die sichere Führung des Luftfahrzeugs kümmern. Bei Rollen, Start, Flug und Landung hat er das alleinige Entscheidungsrecht. Wichtig: Bei Ausbildungsflügen ist immer der Fluglehrer der verantwortliche Pilot, bei Prüfungsflügen der Prüfer. Das gilt auch beim Vertrautmachen mit einem neuen Muster. Und was ist, wenn zwei Piloten an Bord sind? Dann ist im Zweifel derjenige verantwortlich, den der Halter oder Eigentümer dazu bestimmt hat.

Wann muss der Pilot Unfälle und Störungen melden?

Wenn der Pilot Mängeln am Flugzeug feststellt, muss er diese in das Bordbuch eintragen und dann dem Eigentümer oder Halter melden. Dieser muss wiederum mit dem Luftfahrt-Bundesamt Kontakt aufnehmen, wenn technische Mängel die Lufttüchtigkeit beeinflussen. Das ist besonders der Fall, wenn es eine Störung gab.

Bildstörung: Technische Probleme während des Flugs muss der Pilot ins Bordbuch eintragen.

Noch einmal zur Erinnerung: Eine schwere Störung ist ein Ereignis, bei dem es fast zu einem Unfall kam. Dazu gehören zum Beispiel eine Störung der Steueranlage, das Abkommen von Start- und Landebahn, Notlandungen oder gefährliche Begegnungen zwischen Luftfahrzeugen. Mit einem Unfall ist im Sinn des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes (FIUUG) gemeint: Während des Betriebs des Luftfahrzeugs (vom Einsteigen bis zum Verlassen) ist der Tod oder eine schwere Verletzung einer Person eingetreten, oder es ist ein schwerer Schaden am Luftfahrzeug entstanden, oder das Flugzeug wird vermisst oder ist nicht zugänglich.

Der verantwortliche Pilot muss also einen Unfall oder eine schwere Störung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) melden. Das gilt auch für deutsche Flugzeuge im Ausland. Ist der Pilot verhindert, übernimmt ein anderes Besatzungsmitglied oder der Halter die Aufgabe. Flugleitungen und Flugsicherheitsdienststellen sind ebenfalls zur Meldung verpflichtet. 

Muss ich der Polizei einen schweren Schaden am Flugzeug melden?

Wenn Personen verletzt sind oder das Flugzeug schwere Schäden aufweist, muss der Vorfall auch der Polizei gemeldet werden. Die leitet dann eine Anzeige an die BFU weiter, ebenso an die Flugsicherung. Außerdem kann es sein, dass der Halter des Luftfahrzeugs auf Verlangen der BFU einen Bericht innerhalb von zwei Wochen vorzulegen hat. Grundsätzlich  gilt: Nach einem Unfall darf der Tatort erst aufgeräumt werden, wenn dies von der BFU genehmigt  wurde.

Wer muss das Bordbuch fürs Flugzeug führen?

Auch beim Thema Betriebsaufzeichnungen gibt es Unterschiede für Pilot und Halter. Letztere müssen Betriebsaufzeichnungen führen und bei den sogenannten Lufttüchtigkeitsprüfungen vorlegen. Dazu zählen: Angaben über Wartungsarbeiten, Angaben über Reparaturen und Überholungen und alle Stück- und Nachprüfscheine sowie Bescheinigungen über die Prüfung auf Lufttüchtigkeit seit der Verkehrszulassung, also quasi ein wenig wie die TÜV-Bescheinigung alle zwei  Jahre beim Auto.

Auch muss für jedes Luftfahrzeug ein Bordbuch geführt werden, das bei jedem Flug im Original mitzuführen ist, der über die Platzrunde hinaus führt. Ausgenommen davon sind Luftsportgeräte. Das Bordbuch muss bei der Lufttüchtigkeitsprüfung vorgelegt werden. Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen, Art, Muster, Geräte und Werknummer stehen darin ganz vorne. Für durchgeführte Flüge ist jeweils festzuhalten: Ort, Tag, Zeit des Abflugs und der Landung sowie Betriebszeit, Name des verantwortlichen Piloten, Anzahl der Fluggäste und Besatzungsmitglieder, technische Störungen, Gesamtbetriebszeit und Betriebszeit nach der letzten Grundüberholung sowie Angaben über Instandhaltung und die Lufttüchtigkeitsprüfungen.

Für die Führung des Bordbuchs ist der Halter verantwortlich, die für seinen Flug betreffenden Angaben füllt aber der Pilot aus. Die Bordbücher müssen zwei Jahre nach dem Tag der letzten Eintragung aufbewahrt werden.

Welchen Verpflichtungen muss der Pilot nachkommen?

Welchen Verpflichtungen muss der verantwortliche Pilot noch nachkommen? Es ist wichtig, dass jeder Pilot sein eigenes Flugbuch führt. Damit erbringt er den Nachweis für eine Verlängerung oder Erneuerung seiner Lizenz. Elektronische Flugbücher werden von den Luftfahrtbehörden unterschiedlich bewertet: manche erlauben es, andere nicht.

Wichtig für den Lizenzerhalt: Jeder Pilot muss seine Flüge in einem Flugbuch festhalten.

Die Behörden können jederzeit Einsicht verlangen, man muss das Flugbuch aber nicht mitführen. Aber es sollte selbstverständlich sein, das Flugbuch zeitnah und ordnungsgemäß auszufüllen – so lästig das für manchen auch sein mag. 

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Über den Autor
Isabella Sauer

Isabella Sauer ist Jahrgang 1991, studierte in Bamberg Kommunikationswissenschaft und absolvierte anschließend ein Volontariat bei Auto Bild. Seit ihrer Jugend ist sie journalistisch tätig und arbeitete für große Verlagshäuser, darunter Axel Springer und die Funke Mediengruppe. Print, Digital, Social Media - für Isabella hat jeder Inhalt das Potenzial, vielfältig aufbereitet zu werden. Und wie kam sie zum fliegermagazin? Das Thema Mobilität interessierte sie immer schon sehr. Ob Auto, Bahn, Camper, Airliner oder Fahrrad: Die Welt lässt sich aus vielen Perspektiven entdecken. Nun geht es für Isabella Sauer in die Luft. Seit März 2023 ist sie PPL-Flugschülerin und freut sich schon darauf, sich in ein neues Fachgebiet einzuarbeiten.

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