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Zum wiederholten Male: 34-Jähriger blendet Bundeswehrflugzeug mit Laserpointer
Durch die Blendung von Piloten kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Das Blenden von Flugzeugen ist eine Straftat – es kann sogar eine Haftstrafe drohen.
Mit einem Laserpointer hat ein 34-Jähriger im Kreis Nordfriesland den Piloten eines Bundeswehrflugzeuges geblendet. Durch das gebündelte Licht sei glücklicherweise niemand verletzt worden und die Besatzung der zweimotorigen Propellermaschine – nähere Angaben zum Flugzeug nannte die Polizei nicht – habe die Kontrolle über das Flugzeug behalten, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Der Mann, der den Laserpointer am Freitag auf die Maschine gerichtet hatte, wurde noch am Ort angetroffen und händigte das Gerät aus.
Den Angaben zufolge hatten sich in der vergangenen Zeit Vorfälle dieser Art gehäuft. Beamte waren am Tattag deshalb in unmittelbarer Nähe und beobachteten die Blendung. Der genutzte Laserpointer der Klasse 4 sei in Deutschland nicht im freien Verkauf erhältlich, für den Betrieb müssten zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen werden, teilte die Polizei mit.
Blendungen mit Laserpointer betreffen Zivil- und Militärflugzeuge
Sie warnte in dem Zusammenhang vor diesen auf den ersten Blick harmlos wirkenden «Streichen». Blendungen kommen immer wieder vor und betreffen sowohl Zivil- als auch Militärflugzeuge. Dieser, auf den ersten Blick harmlos wirkende „Streich“, kann jedoch schwere Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch die direkte Blendung von Piloten während des Fluges kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere in kritischen Phasen des Fluges, wie zum Beispiel beim Start, Anflug und der Landung: Die Wahrnehmung der Umgebung, die Sicht nach draußen, sowie das Situationsbewusstsein werden stark eingeschränkt. Dies kann zu einer Desorientierung der Besatzung, Fehlern in der Handhabung des Luftfahrzeugs oder im schlimmsten Fall zum Absturz führen.
Ist das Blenden von Flugzeugen eine Straftat?
Neben den möglichen Konsequenzen in der Handhabung des Luftfahrzeugs sind diese Blendungsversuche auch eine Gefahr für die Gesundheit der Besatzungsmitglieder: Laser, die für diese Distanzen verbotenerweise genutzt werden, sind oft energiereich und können im Auge, bzw. auf der Netzhaut der Piloten schwere Schädigungen verursachen. Dies bedeutet dann oft das Ende der beruflichen Tätigkeit.
Das Blenden von Flugzeugen sei eine Straftat und ein gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs, der mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann. (dpa)
- Bundeswehrflugzeug