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UPDATE: EASA verschiebt Anforderungen für US-Lizenzinhaber
Eigentlich wollte die EU vom 8. April an Inhaber von US-Lizenzen verpflichten, zusätzlich auch europäische Lizenzen zu führen. Einen Tag vor Ablauf der Frist ermöglicht nun die neue Verordnung 2016/539 eine weitere Verschiebung dieser Frist um ein Jahr.

Das Problem entsteht durch die Basic Regulation 216/2008, die den Arbeitsrahmen der EASA vorgibt: Dort ist vorgesehen, dass Piloten, die mit „Drittländer-Lizenzen“ ein in einem Drittland zugelassenes Flugzeug in Europa fliegen, auch eine EASA-Lizenz für dieses Flugzeug brauchen, wenn der Wohnsitz des Piloten in Europa liegt. Betroffen sind vor allem Inhaber von US-Pilotenlizenzen, die in Europa US-registrierte Flugzeuge nutzen. Allerdings sollte gerade für diese Gruppe ein bilaterales Abkommen zwischen EU und USA die wechselseitige Anerkennung der Lizenzen so vereinfachen, dass durch die Forderung nach doppelten Lizenzen kein Problem entsteht. Doch dieses Abkommen lässt immer noch auf sich warten.
So wurde den EASA-Mitgliedsstaaten schon vor längerer Zeit die Möglichkeit gegeben, die Einführung der Vorschrift bis zum 8. April 2016 zu verschieben. Davon haben einige Länder (darunter Deutschland) Gebrauch gemacht – andere nicht. Im Prinzip ist es also schon heute illegal, in diesen Ländern N-registrierte Flugzeuge nur mit einer US-Lizenz zu fliegen.
Nun eröffnet die EASA mit der am 7. April veröffentlichten und damit sofort in Kraft tretenden EU-Verordnung 2016/539 die Möglichkeit, die Einführung der doppelten Lizenz-Pflicht um noch ein weiteres Jahr auf den 8. April 2017 zu verschieben. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten wiederum davon Gebrauch machen. Deutschland hat dies mit einer NfL am 8. April sehr schnell offiziell getan – die Frist ist also in Deutschland bis 2017 verlängern.
Beim Fliegen von N-registrierten Flugzeugen ist künftig zusätzlich eine EASA-Lizenz für alles das erforderlich, was man mit dem Flugzeug tut – also etwa ein Instrument Rating für IFR-Flüge oder eine Kunstflugberechtigung für Kunstflug.
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