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Gute News: Robins dürfen wieder fliegen

Das „Grounding“ von 25 DR401 des französischen Herstellers Robin ist aufgehoben. Es gelten allerdings noch einige Auflagen.

Von Thomas Borchert
Gutmütig: Die Flugeigenschaften der Robin machen sie in Vereinen beliebt, wo sie oft eine Doppelrolle als Reise- und Schleppmaschine einnimmt Foto: Andreas Haller

Aufgrund von Fertigungsproblemen beim Hauptholm der aus Holz gebauten Robin-Flugzeuge hatte es für 25 zuletzt hergestellte DR401 eine Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) der EASA gegeben, die einem „Grounding“, also einem Flugverbot gleichkam. Nun hat die EASA mit einer revidierten LTA vom 8. März die Flugzeuge unter Auflagen wieder freigegeben.

Die Schwierigkeiten in der Fertigung hatten auch zu den finanziellen Problemen beigetragen, die dazu führten, dass Robin den französischen Gläubigerschutz beantragt hatte. Es ist letztlich auch ein Hinweis darauf, dass diese Probleme vorübergehender Natur sind, wie von Robin angegeben – und dass sich der Hersteller aus seiner Problemlage und damit auch aus dem Gläubigerschutz wird befreien können.

Firmenchef Casimir Pellissier hat die Situation in einem Video-Interview aus seiner Sicht erläutert:

DR401 mit wenigen Einschränkungen

Die 25 zuvor gegroundeten Robin dürfen nun in den Kategorien N und U (normal und utility) wieder mit folgenden Einschränkungen in die Luft:

  • Kein Kunstflug, keine lazy eight oder chandelle.
  • Keine Schräglagen von mehr als 60 Grad.
  • Überzieh-Übungen nur mit Fluglehrer an Bord
  • Die Vno ist reduziert von 260 auf 230 km/h.
  • Die reduzierte Vno muss mit einem Aufkleber am Fahrtmesser gekennzeichnet sein. Eine Kopie der LTA muss im Flughandbuch mitgeführt werden.

Ansonsten sind keine weiteren Einschränkungen für die 25 Flugzeuge gegeben. Wie eine Aufhebung der LTA erreicht werden kann und ob dazu Verstärkungen oder ähnliche Arbeiten an den Flügelholmen erforderlich sind, soll später geklärt werden.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

Schlagwörter
  • Robin
  • DR 401
  • Lufttüchtigkeitsanweisung
  • Airworthiness Directive