Opt-out für FAA-Lizenzen in Deutschland verlängert
Piloten mit FAA-Lizenz können dank eines neuen Opt-out bis 20. Juni 2021 weiter ohne zusätzliche EASA-Lizenz in Deutschland fliegen
Mit den NfL 1-1926-20 hat das Bundesverkehrsministerium das Opt-out von einer wichtigen EU-Vorschrift verlängert. Sie sieht vor, dass gemäß der Grundverordnung der EASA Piloten mit Wohnsitz in Europa, die ein US-registriertes Flugzeug fliegen, zusätzlich zur FAA-Lizenz auch die entsprechende europäische Lizenz besitzen müssen. Seit Jahren gilt diese Vorschrift – und seit Jahren bietet die EASA ihren Mitgliedsstaaten an, per Opt-out diese Vorschrift nicht umzusetzen. Das hat das deutsche Ministerium nun ein weiteres Mal bis zum 20. Juni 2021 getan. Auch viele andere EASA-Staaten (aber nicht alle!) nutzen das Opt-out. Eine Liste findet sich hier, sie ist veraltet, soll aber zeitnah aktualisiert werden. Staaten, die das Opt-out nicht nutzen, dürfen von Europäern mit N-registrierten Flugzeugen nur beflogen werden, wenn diese sowohl eine US- als auch eine EASA-Lizenz haben.
Besonders wichtig ist das Opt-out zum Beispiel für viele Besitzer von US-registrierten Flugzeugen, die keine europäische Lizenz besitzen und nur mit ihrer amerikanischen Berechtigung unterwegs sind. Oft ist es auch ein Instrument Rating, das nur in amerikanischer Form vorliegt. Hintergrund für die seit Jahren andauernde Verlängerungspraxis: Die USA und Europa arbeiten an einer weitgehend vereinfachten gegenseitigen Anerkennung von Pilotenlizenzen unter dem Kürzel BASA. Dieses steht nun endlich vor dem Abschluss – danach wird die Möglichkeit des Opt-outs vermutlich abgeschafft.
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