Olympische Spiele: Luftraumsperrungen in Frankreich
Aus Sicherheitsgründen hat die französische Luftfahrtbehörde über Paris und Marseille Lufträume temporär gesperrt beziehungsweise beschränkt. Die Restriktionen betreffen Flüge nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.
Sicherheitsmaßnahmen für globale Großereignisse bringen immer häufiger auch Einschränkungen für die Allgemeine Luftfahrt mit sich. Das gilt auch für die Olympischen Spiele vom 26. Juli bis 11. August sowie für die Paralympics vom 28. August bis 8. September. Darüber informiert die zivile französische Luftfahrtbehörde DGAC.
In den genannten Zeiträumen haben die Behörden um Paris eine temporäre Flugverbotszone (Temporary Prohibited Area / ZIT) und drei temporäre Flugbeschränkungsgebiete (Temporary Restricted Areas / ZRT) eingerichtet. Zusätzlich gibt es ein weiteres Flugbeschränkungsgebiet über Marseille. Alle temporären Lufträume sind im Luftfahrthandbuch AIP veröffentlicht. Weitere Informationen sind per AIC (Aeronautical Information Circular) erhältlich. Etwas skurril mutet dabei das vierte Flugbeschränkungsgebiet über Französisch-Polynesien an. Denn dort finden olympische Surfwettbewerbe statt.
Wie werden Luftraumrestriktionen veröffentlicht?
Die Behörden aktivieren die Luftraumrestriktionen per NOTAM. Die Beschränkungen betreffen nicht nur private Flüge, sondern auch den kommerziellen Verkehr. Zusätzlich gelten besondere Regeln zur Slot-Vergabe für die Verkehrsflughäfen Marseille Provence (LFML), Paris Le Bourget (LFPB), Beauvais Tillé (LFOB) und Lille Lesquin (LFQQ). Denn die Behörden rechnen zur Olympiade mit einem stark erhöhten Flugaufkommen, das sie effizient steuern möchten.
Olympische Spiele: Die wichtigsten Beschränkungen im Überblick
- Während der Eröffnungsfeier am 26.7 ist von 18:30 Uhr bis Mitternacht (Ortszeit) eine Flugverbotszone (ZIT) mit einem Radius von rund 80 nm um Paris herum aktiv.
- Die Pariser Flughäfen Charles-de-Gaulle (LFPG), Paris-Orly (LFPO), Le Bourget (LFPB ) und Beauvais Tillé (LFOB) sind in diesem Zeitraum geschlossen.
- Die drei Pariser Flugbeschränkungsgebiete (ZRT) gelten während der gesamten Olympischen Spiele und den Paralympics. Sie bringen Einschränkungen bei IFR-Flügen und Verbote bei VFR-Flügen.
- Die ZRT über Marseille ist vom 22.7. bis mindestens 8. August aktiv.
Die französische Luftfahrtbehörde empfiehlt Pilotinnen und Piloten, sich über das Selbstbriefing-System SOFIA auf dem aktuellen Stand zu halten.
Unser Tipp: Für Lizenzinhaber ohne französische Sprachkenntnisse empfiehlt sich zusätzlich ein Blick in die gängigen Navigations-Apps. Denn nicht alle Informationen der französischen Behörden sind auf den Webseiten der DGAC in Englisch verfügbar.
Dirk M. Oberländer, Jahrgang 1975, verbrachte seine Jugend beim Segelfliegen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Später folgte der Abschied vom Schieben und Umstieg zum Ultraleicht-Fliegen. Die zweite große Leidenschaft, das Schreiben, brachte Dirk zu Stadtmagazinen, Tageszeitungen, Kundenmedien und in die wunderbare Welt der Werbung. Immer mit einem Faible für Technik und die Menschen dahinter. So war es nur eine Frage der Zeit, bis der studierte Kultur- und Medienmanager beim fliegermagazin landete. Am Boden ist Dirk bevorzugt mit Laufschuhen und Rad unterwegs – im Urlaub auch gern mal mit Zelt in Richtung Süden.
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