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Neuregelung für »leichte Luftsportgeräte«

Durch eine Änderung der LuftVZO dürfen jetzt auch Dreiachser bis 120 Kilo Leermasse in Deutschland ohne Musterzulassung und ohne Medical geflogen werden 

Von Redaktion
Größere Freiheit: Dreiachser wie die ZJ-viera profitieren von der LuftVZO-Änderung
Größere Freiheit: Dreiachser wie die ZJ-viera profitieren von der LuftVZO-Änderung Peter Wolter

UL-Fliegen ohne Musterzulassung und ohne Medical – das geht jetzt auch mit motorisierten Dreiachsern, wenn es sich um »leichte Luftsportgeräte« handelt. Bei diesen ULs darf die Leermasse höchstens 120 Kilogramm betragen. Veröffentlicht ist die »Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung« (LuftVZO) im Bundesanzeiger vom 27. Januar 2010. Danach wurde die bisherige Regelung aufgehoben, dass bei leichten Luftsportgeräten keine feste Verbindung zwischen Motor und Luftfahrzeug bestehen darf, wie bei Fußstart-ULs (motorisierte Drachen, Motorschirme mit Rucksack-Antrieb). Auch eine Musterzulassung ist für leichte Luftsportgeräte nicht erforderlich. Stattdessen »hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen«, wie es nun in der LuftVZO heißt. Ist dieser Nachweis erbracht, gilt ein Gerät als mustergeprüft. Eine Jahresnachprüfung wird ebenso wenig verlangt wie eine Verkehrszulassung – leichte Luftsportgeräte brauchen kein Kennzeichen. Interessant ist die Neuregelung auch für Piloten, die vor dem Fliegerarzt zittern oder dort gescheitert sind: Erstmals können motorisierte Dreiachser jetzt in Deutschland ohne Medical geflogen werden. 

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