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Neue Verfahren in Transponder Mandatory Zones (TMZ)

Vom 23. März 2023 an gelten neue Regeln für den VFR-Flug in Gebieten mit festgelegter Transponderpflicht (TMZ).

Von Thomas Borchert
TMZ Transponder Mandatory Zone

Sie werden immer häufiger: Gebiete mit festgelegter Transponderpflicht, auf Englisch Transponder Mandatory Zones und kurz TMZ. Bei ihrem Durchflug muss ein in den Luftfahrtkarten angegebener Code im Transponder gerastet und eine dort angegebene Frequenz abgehört werden. Wohlgemerkt: Eine Meldung auf dieser Frequenz ist nicht erforderlich und auch nicht erwünscht, sondern lediglich Hörbereitschaft.

FIS-Frequenz muss in Transponder Mandatory Zones verlassen werden

So war das Verfahren eigentlich schon immer, doch viele Piloten sind bei Überlandflügen auf einer FIS-Frequenz angemeldet und fragten sich nun regelmäßig, ob sie sich dort abmelden und auf die neue Frequenz wechseln sollten, nur um nach dem Durchflug wieder zurück auf FIS zu wechseln. Dies wurde von unterschiedlichen FIS-Sektoren unterschiedlich geregelt. Nun sorgt die NfL 2023-1-2700 vom 23. März 2023 an für Vereinheitlichung.

Für alle TMZ außer der in Egelsbach, die zugleich eine Radio Mandatory Zone (RMZ) ist, besteht die Verpflichtung, den genannten Code im Transponder zu rasten und auf der veröffentlichen Frequenz Hörbereitschaft zu halten. Ist man vorher auf einer FIS-Frequenz, meldet man sich vorher dort ab und ändert einen eventuell zugewiesenen Transpondercode auf den für die TMZ.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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