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Neue Sicherheitsinitiative geplant

Die deutschen Behörden planen eine innovative Gesetzesneuerung, die die Sicherheit in der Allgemeinen Luftfahrt dramatisch erhöhen dürfte.

Von Redaktion
Luftraumbeobachter bei der Arbeit
Luftraumbeobachter bei der Arbeit Kai Schwoerer/Getty Images

Das neue Gesetz soll die bestehende Flugleiterpflicht an deutschen Flugplätzen ergänzen. Bekanntlich ist hierzulande ein Flugplatz nur benutzbar, wenn ein offizieller Beobachter vor Ort ist, der bei Vor- und Unfällen die Rettungskräfte alarmiert oder bereits im Vorfeld Gefahren abwehrt. Dieses Vorgehen, das Deutschland seit Jahren Spitzenplätze bei internationalen Vergleichen zur Sicherheit in der Allgemeine Luftfahrt garantiert, soll nun von der unmittelbaren Flugplatzumgebung auf den gesamten Luftraum ausgedehnt werden. Geplant ist, analog zu den auf deutschen Autobahnen im Zwei-Kilometer-Abstand eingerichteten Streckenposten, speziell geschulten und behördlich zugelassenen Beauftragten für die Luftraumaufsicht (kurz BefLau) jeweils ein Planquadrat mit zwei Nautischen Meilen Seitenlänge zuzuweisen. In einem Planquadrat darf Luftverkehr jeweils nur stattfinden, wenn ein BefLau auf Posten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt es in der Verantwortung des Piloten, dieses Planquadrat zu umfliegen. BefLaus sollen aus dem großen Heer von Luftfahrt- und Technikenthusiasten ebenso wie aus dem noch größeren Pool an Freunden von Gesetz und Ordnung in Deutschland rekrutiert werden. Es wird dabei in weiten Teilen auf Freiwilligkeit gesetzt. Die BefLaus werden mit Ferngläsern und Funkgeräten ausgestattet, die luftfahrtzertifiziert sein müssen. Sie dürfen aber nur zur Gefahrenabwehr aktiv in die Verkehrsregelung eingreifen. Ihre Hauptaufgabe ist die Alarmierung des Rettungsdienstes und der Behörden bei Vorkommnissen. Die Finanzierung der BefLaus soll vorrangig dadurch erfolgen, dass sie bei Unfällen Handyvideos aufnehmen, die dann an Boulevardzeitungen oder private TV-Sender verkauft werden. Derzeit wird noch an den Details der BefLauO genannten Verordnung gearbeitet. Sie soll in genau einem Jahr in Kraft treten – am 1. April 2020. 

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