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Neue Regeln für Drohnenflüge
Seit dem 1. Oktober gibt es in Deutschland neue Regeln für den Betrieb von Drohnen
Bereits ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen Fluggeräte gekennzeichnet sein, unter anderem mit einer feuerfesten Plakette, auf der Name und Adresse des Besitzers stehen muss.Wer eine Drohne ab einem Gewicht von 2 Kilogramm fliegen lässt, braucht außerdem jetzt einen Kenntnisnachweis, also eine Art Drohnenflugschein. Interessant: Wer bereits eine gültige Fluglizenz besitzt, darf damit automatisch auch eine Drohne steuern.
„Fußgänger“ können dagegen den Nachweis bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle erbringen, indem sie eine Prüfung absolvieren.
Wie diese aussieht und was sie kostet, müssen Interessenten im Einzelnen bei den Anbietern erfragen. Das LBA hält auf seiner Website eine fortlaufend aktualisierte Liste der anerkannten Prüfstellen samt Kontaktdaten bereit.
Zusätzlich hat die DFS Deutsche Flugsicherung eine App für Drohnenpiloten entwickelt, und unter der Adresse www.sicherer-drohnenflug.de bieten DFS und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine spezielle Website mit aktuellen Informationen und Tipps rund um das Thema Drohnenflug an.
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