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Neue NfL für Sprechfunkverfahren im Flugfunk

Die Deutsche Flugsicherung DFS hat in den Nachrichten für Luftfahrer NfL 1-1694-19 aktualisierte Verfahren für den Sprechfunk veröffentlicht. Es gibt zumindest eine wichtige Änderung für alle Piloten.

Von Redaktion
Helmuth Lage

Die neue NfL zu den Sprechfunkverfahren sieht vor, dass künftig Flugplätze ohne Verkehrskontrolle, aber mit AFIS-Dienst nicht mehr als „INFO“ angesprochen werden, sondern als „INFORMATION“. Dies ist in anderen europäischen Ländern bereits üblich. Flugplätze, bei denen die Flugleiter als AFIS-Dienst zertifiziert sind, haben meist eine RMZ und Instrumentenanflüge. Ein Beispiel ist Schönhagen. Künftig sollen diese Plätze als „INFORMATION“ gerufen werden, das gleiche Rufzeichen gilt bekanntlich für FIS-Dienste der DFS. Unkontrollierte Plätze ohne AFIS heißen weiterhin „INFO“.


Weiterhin enthält die NfL nun eine Sprechgruppe für Flugleiter. Mit dieser können sie Piloten, die unter dem Eindruck stehen, sie würden am Platz eine Kontrolldienst erhalten, darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall ist. Auch Sprechgruppen für Drohnen-„Piloten“ sind nun enthalten.
Die NfL wurde bereits um Juli veröffentlicht, sie gilt seit 15. August. Da aber NfLs in Deutschland nicht frei verfügbar sind, dauert es immer etwas länger, bis sich ihre Veröffentlichung „herumspricht“. Eine offizielle Online-Quelle für die NfL gibt es nicht, sie findet sich aber hier.

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