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Neue Bescheide der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur verschickt seit einigen Tagen Bescheide zur Neufestsetzung der Frequenzschutzbeiträge für die Jahre 2003 und 2004. Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen.
In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits Bescheide aus den Jahren 2003 und 2004 vor Gericht zu Fall bebracht. Diese neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage. Für die Jahre vor 2003 verschickt die Bundesnetzagentur keine neuen Bescheide, da für diesen Zeitraum bereits Verjährung eingetreten ist.
Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Muster für die Widerspruchsschreiben (je eines für die Frequenznutzungsbeiträge und eines für die EMV-Beiträge) stehen auf der DAeC-Website unter http://www.daec.de/recht/frequenz.php zum Download bereit. Bitte Beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung erfolgen.
Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag.
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