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Neue Air-to-Air-Frequenzen

Bereits seit 20. Dezember gelten in Deutschland drei neue Air-to-Air-Frequenzen, die dem 8.33-kHz-Kanalraster angepasst sind.

Von Redaktion
Trig Avionics

Mit den NfL 1-1524-18 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die von Piloten ohne weiteres für die Abstimmung zwischen Flugzeugen nutzbaren Air-to-air-Frequenzen neu festgelegt und ans 8.33-kHz-Raster angepasst. Für die Luft-Luft-Kommunikation auch bei Ausbildungsflügen stehen nun in Deutschland die Kanäle 122.540, 122.555 und 130.430 MHz zur Verfügung. Die früher gültige "Quatsch-Frequenz" 122.800 MHz entfällt. Die ebenfalls oft für diesen Zweck genutzte Frequenz 123.45 MHz ist übrigens in Deutschland nicht offiziell für Air-to-air zugewiesen. Sie ist allerdings gemäß ICAO weltweit für Luft-Luft-Kommunikation über entlegenen Gebieten und Ozeanen freizuhalten und wird deshalb in vielen Ländern nicht anderweitig genutzt. Offizielle Air-to-Air-Frequenzen unterscheiden sich dagegen von Staat zu Staat. 

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