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Mehr Freiheit in der 120-Kilo-Klasse

Jetzt können auch moderne, flotte UL-Einsitzer mit erhöhter Flächenbelastung und Tankkapazität als Leichte Luftsportgeräte fliegen

Von Redaktion
Bremse raus: Fortschrittliche Typen wie die SD-1 gelten nun auch als 120-Kilo-Gerät
Bremse raus: Fortschrittliche Typen wie die SD-1 gelten nun auch als 120-Kilo-Gerät Peter Wolter

„Leichte Luftsportgeräte“ (120-Kilo-Geräte) bieten Vorteile gegenüber herkömmlich zugelassenen UL-Dreiachsern. Am wichigsten: Die UL-Lizenz gilt auch ohne Medical, und der Halter muss keine Jahresnachprüfung durchführen lassen, sondern kann die Wartung gemäß Herstellerempfehlung selbst durchführen (wie bei Hängegleitern). Doch bisher gab es auch Einschränkungen: Die Stallspeed durfte höchstens 55 km/h (statt 65 km/h) betragen, das Tankvolumen 25 Liter, die Flächenbelastung 25 Kilogramm pro Quadratmeter und die maximale Abflugmasse 260 Kilo (statt 322,5 Kilo wie bei „normalen“ UL-Einsitzern). Diese Einschränkungen wurden nun aufgehoben. Vorausgegangen war eine Entscheidung der Rechtsabteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, nach der jeder Dreiachser bei DULV oder DAeC als Leichtes Luftsportgerät eingetragen werden kann, wenn er – wie bisher – leer höchstens 120 Kilo wiegt und – neu – eine UL-Musterzulassung hat. Anerkannt wird nicht nur die deutsche, sondern jede andere europäische UL-Musterzulassung. Praktische Konsequenzen für Piloten und Hersteller: 120-Kilo-Geräte können jetzt wesentlich schneller sein und mehr Reichweite haben. Davon profitieren Muster wie beispielsweise die im Reiseflug bis zu 160 km/h schnelle SD-1.

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