Keine Flugverbote durch Naturschutzbehörde
Das Flugverbot im Bereich des Steinhuder Meeres wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben. Eine wichtige Entscheidung!
Am 26. Januar 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein wichtiges Urteil gefällt. Es bezieht sich auf damals viel beachtete Vorgänge aus dem Jahr 2016. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hatte in einer Verordnung verboten, ein bestimmtes Naturschutzgebiet unterhalb vorgegebener Höhen zu befliegen.
Bei dem Naturschutzgebiet handelt es sich um den Bereich rund um das Steinhuder Meer in Niedersachsen. Die Regionsversammlung Hannover hatte dort ein Verbot von Starts, Landungen und Überflügen unter 600 Metern erhoben. Von dieser Regelung war auch die Bundeswehr betroffen. Nur dank einer Sonderreglung für Einsatzflüge der Streitkräfte und der Polizei durfte das Militär weiterhin über dem Gebiet fliegen.
Flugverbot über Naturschutzgebiet: Gerichtliches Urteil
Nun hat das Gericht letztinstandlich entschieden, dass Naturschutzbehörden nicht für Luftfahrtregelungen zuständig sind. Die Normenkontrollklage wurde vom Ballonteam Steinhuder Meer in Kooperation mit den Verbänden DSV, DHV und DFSV angestrengt.
Das Ergebnis hat Gesetzescharakter und wirkt sich somit auf alle Flugverbote aus, die in den Bereich des Urteils fallen. Sie müssen daher neu gefasst werden. Das Gericht schloss eine gleichzeitige Zuständigkeit mehrerer Behörden für den Luftraum aus und wies diese dem Bundesverkehrsministerium zu.
Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.
- Flugverbot
- Naturschutzgebiet
- Luftfahrt
- Verbot