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Kein Fortschritt beim Gerichtsverfahren um den Flugplatz Fürstenfeldbruck
Der zweite Verhandlungstermin am 19.11.09 vor dem VGH München war von interessierten Piloten sehr gut besucht. Trotzdem erzielte er noch nicht den gewünschten Effekt.
Leider hatte die bayerische Politik nach der Antragstellung im Jahr 2006 auf Flugplatzgenehmigung / Konversion von dem Militärstatus auf eine zivile Nutzung versucht zu verhindern, die Flugplatzgenehmigung zu erteilen. Es wurde ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP) entworfen, der den Flugplatz verhindern soll. Der Hintergrund ist, dass BMW auf dem Gelände eine Teststrecke bauen will.Das Luftamt Süd war angewiesen worden, die Genehmigung nicht zu erteilen.Das Gericht war der Ansicht, dass diese Planungsänderungen zu berücksichtigen sind, auch wenn sie noch nicht wirksam beschlossen sind.Da die politischen Entwicklungen insoweit wegen der wirtschaftlichen Fragen wieder offen sind, haben alle Parteien beschlossen, das Verfahren erst einmal ruhen zu lassen. Die Gefahr, das Verfahren zu verlieren, war zu groß.Die AOPA betont, dass das Luftamt Süd voll auf der Seite der Piloten stand und steht. In Bayern ist zumindest für den Raum München die AL jedoch politisch nicht gewollt.Zur Klarstellung: in der Presse ist heute eine Falschmeldung erschienen: Die Klage ist nicht zurückgenommen worden. Das Verfahren ruht und kann jederzeit wieder augenommen werden.
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