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Ju-Air: Keine Genehmigung für kommerzielle Flüge
Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt hat dem Rundfluganbieter Ju-Air untersagt, kommerzielle Flüge mit den historischen Junkers Ju 52 anzubieten
Die schweizerische Interessengemeinschaft Ju-Air, die Rundflüge mit historischen Passagierflugzeugen des Typs Junkers Ju 52 angeboten hat, muss sich neu aufstellen: Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Ju-Air bis auf Weiteres untersagt, kommerzielle Rundflüge mit den Oldtimern durchzuführen.
Im Sommer 2018 hatte die Ju-Air einer ihrer Maschinen verloren. Die Dreimot stürzte aus bisher noch ungeklärter Ursache bei einem Flug in den Schweizer Alpen bei Graubünden ab, alle Passagiere und die Crew kamen dabei ums Leben.
Bei der Untersuchung des Wracks stellte das BAZL starke Korrosion und Risse fest, unter anderem an Flügelholmen, Beschlägen der Tragfläche und am Kabinenboden. Auch wenn die festgestellten Schäden nicht als Unfallursache in Frage kommen, widerrief das BAZL dennoch für zwei weitere Ju 52 der Ju-Air im November 2018 das Lufttüchtigkeitszeugnis.
Ju-Air gibt sich dennoch optimistisch, denn das BAZL lässt grundsätzlich den Weg offen, die Ju 52 im Rahmen der Vereinsarbeit zu betreiben. So heißt es in der aktuellen Mitteilung des BAZL, dass „ein Betrieb im privaten Rahmen und unter nationalen Auflagen weiterhin möglich“ sein wird.Als eine Voraussetzung nennt die Behörde unter anderem, dass Passagiere seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder sein sowie darüber aufgeklärt werden müssen, dass das Risiko bei einem Flug in historischen Luftfahrzeugen höher ist als im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen.Ju-Air teilt mit, dass man in einen langfristigen Betrieb der historischen Junkers Ju 52 investieren wolle. Dazu würden die Maschinen komplett demontiert und grundüberholt, um Korrosionsschäden auszumachen und zu beheben.Der Flugbetrieb könne bereits in der Sommersaison 2019 unter allen Auflagen des BAZL eingeschränkt wieder aufgenommen werden. So werde die Ju 52 mit der Registrierung HB-HOS (eine der beiden, die im November 2018 gegroundet wurde) generalüberholt. Sofern keine weiteren Mängel auftauchten, so Ju-Air, werde man beim BAZL bald einen Gesuch für den Flugbetrieb 2019 einreichen.
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