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Gastflug-Problematik gelöst!

Auf Drängen des deutschen Verkehrsministeriums hat das EASA-Komitee jetzt für eine eindeutige Klärung der Fragen zu den Themen Kostenteilung bei privaten Flügen und Rundflügen in Vereinen gesorgt – und zwar ganz im Sinne der Piloten!

Von Redaktion

Ab sofort, so schreibt das BMVBS in einem Brief, der auf der Website der AOPA-Germany einsehbar ist, sei auch für Privatpiloten das Fliegen gegen Entgelt unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dazu zählt die Kostenteilung bei privaten Flügen mit bis zu sechs Personen. Dabei muss allerdings auch der Pilot einen Anteil übernehmen. Ebenso sind „Einweisungsflüge durch Organisationen (Vereine, Verbände)“ erlaubt, deren Ziel „die Förderung des Luftsports“ ist. Endgültig im EASA-Recht verankert werden die Regelungen voraussichtlich bis Januar 2014. Bis dahin ist allerdings neben den nun geklärten strafrechtlichen Fragen noch die zivil- und versicherungsrechtliche Problematik zu beachten, die wir bereits beschrieben hatten: Eine Versicherung könnte die Deckung nach wie vor mit der Begründung verweigern, dass die neue Form des Gesetzes noch keine Gültigkeit habe. Hier hilft nur eine Bestätigung der Versicherung zur Haftungsübernahme.

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