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Aufgepasst: Fußball-EM 2024 sorgt für zahlreiche Sperrgebiete im Luftraum
Während der Fußball-EM vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 wird es Flugbeschränkungsgebiete geben. Alle wichtigen Infos im Überblick!
Los geht es, der Ball rollt! Die Fußball-EM 2024 findet noch bis Sonntag 14. Juli in Deutschland statt. Die 51 Partien sind auf zehn Städte in sechs Bundesländern verteilt. Die meisten Austragungsorte liegen in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Hamburg, Berlin und Bayern wird gekickt.
Das Auftaktspiel der Fußball-EM 2024 ist in München. Das Finale steigt wiederum in Berlin. Wie oft bei solchen Großveranstaltungen umfasst das Sicherheitskonzept der Polizei auch Sperrungen des Luftraums durch temporäre Flugbeschränkungsgebiete (ED-R).
Die ED-Rs werden durch NOTAMs aktiviert. Auf der AERO 2024 informierte Polizeidirektor Martin Landgraf von der Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg bereits über die geplanten Restriktionen. Das fliegermagazin fasst alle wichtigen Infos zu Sperrgebieten im Luftraum zur Fußball-EM 2024 noch einmal zusammen.
Drei Sicherheitsstufen während der Fußball-EM 202
Die Behörden haben drei Sicherheitsstufen während der Fußball-EM 2024 festgelegt. Diese beeinflussen die räumliche Ausdehnung und Restriktionen der ED-Rs. Die Flugbeschränkungsgebiete befinden sich immer über dem jeweiligen Stadion. Die Aktivierung beginnt zirka drei Stunden vor Anpfiff der Partie. Als Spielzeiten sind 15 Uhr, 18 Uhr und 21 Uhr festgelegt worden. So sollte der Luftraum vormittags normal nutzbar sein.
- Stufe 1 (abhängig von der Sicherheitslage): ED-R mit 2 NM Radius für unbemannte Flugobjekte, keine Restriktionen für die bemannte Luftfahrt. Die Einschränkung für unbemannte Flugobjekte gilt so auch in den Stufen 2 und 3.
- Stufe 2 (abhängig von der Sicherheitslage): ED-R von 3 NM Radius für den Sichtflug, dazu TMZ/RMZ mit 12 NM Radius
- Stufe 3 (abhängig von der Sicherheitslage): ED-R von 30 NM Radius für den Sichtflug
Abweichende Regeln für den IFR-Verkehr: IFR-Flüge sind möglich, wenn sie von und zu einem Flugplatz gemäß Annex 17 ICAO führen. Damit sind IFR-Flüge von oder zu kleinen Plätzen ohne Sicherheitsbereich tabu. Auch Wechselverfahren von VFR zu IFR sind nicht zulässig.
Sperrgebiete während der Fußball-EM 2024: komplexe Entscheidungen
Eins machte die Pressekonferenz zur Fußball-EM 2024 gleich klar: Die Polizei möchte nicht als Flugverhinderer wahrgenommen werden. Martin Landgraf ist selbst aktiver Privatpilot. Er nahm sich auf der AERO in Friedrichshafen viel Zeit, um die Planungen der Sicherheitsbehörden zu erklären. „Wir bemühen uns, die Einschränkungen für den Luftverkehr so gering wie möglich zu halten. Dies wird sich aber nicht völlig vermeiden lassen.“
So spielen viele Einzelfaktoren von lokalen Gegebenheiten bis zu geopolitischen Aspekten eine Rolle. Die Bodenlage hat Auswirkungen auf die Restriktionen im Luftraum. An den Planungen sind neben den Polizeibehörden der Länder das Bundesministerium der Verteidigung sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr involviert.
Letztere Behörde veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) die festgelegten ED-Rs für jeden der zehn Spielort einzeln ab der Kalenderwoche 17. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 17 der Luftverkehrsordnung (LuftVO).
An diesen Spielstätten wird die Fußball-EM 2024 augetragen:
- Berlin: Olympiastadion
- Köln: Köln Stadion
- Dortmund: BVB Stadion Dortmund
- Düsseldorf: Düsseldorf Arena
- Frankfurt: Frankfurt Arena
- Gelsenkirchen: Arena Auf Schalke
- Hamburg: Volksparkstadion Hamburg
- Leipzig: Leipzig Stadion
- München: München Fußball Arena
- Stuttgart: Stuttgart Arena
Während der EM: NOTAMs checken!
Für die Polizei bedeutet die Aktivierung der ED-Rs einen hohen Aufwand. „Die Flugbeschränkungsgebiete werden überwacht – vom Boden wie auch aus der Luft,“ erklärt Martin Landgraf. Zusätzlich muss am Boden die Schließung aller Flugplätze innerhalb der jeweiligen ED-R kontrolliert werden.
Um Luftraumverletzungen zu vermeiden, appelliert Martin Landgraf an Pilotinnen und Piloten: „Die Polizei bewertet fortlaufend die Lage. Da diese sich auch kurzfristig verändern kann, kann es auch sein, dass kurzfristig Maßnahmen verschärft werden. Eine intensive Flugvorbereitung, insbesondere das Prüfen aller relevanter NOTAMs, ist unerlässlich.“
Hoffen wir auf ein EM-Sommermärchen mit möglichst kleinen ED-Rs.
Dirk M. Oberländer, Jahrgang 1975, verbrachte seine Jugend beim Segelfliegen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Später folgte der Abschied vom Schieben und Umstieg zum Ultraleicht-Fliegen. Die zweite große Leidenschaft, das Schreiben, brachte Dirk zu Stadtmagazinen, Tageszeitungen, Kundenmedien und in die wunderbare Welt der Werbung. Immer mit einem Faible für Technik und die Menschen dahinter. So war es nur eine Frage der Zeit, bis der studierte Kultur- und Medienmanager beim fliegermagazin landete. Am Boden ist Dirk bevorzugt mit Laufschuhen und Rad unterwegs – im Urlaub auch gern mal mit Zelt in Richtung Süden.
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