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Flugplatz Schönhagen klagt gegen Luftraumsperrung

Die Betreiber des Verkehrslandeplatzes Schönhagen (EDAZ) bei Berlin haben gegen die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebiets ED-R "Humboldt" Klage eingereicht

Von Redaktion
Gegen Stillstand: Der Flugplatz Schönhagen wehrt sich gegen die ED-R Humboldt und hat Klage eingereicht
Gegen Stillstand: Der Flugplatz Schönhagen wehrt sich gegen die ED-R Humboldt und hat Klage eingereicht Flugplatzgesellschaft Schönhagen

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr ist ein hochrangiger Staatsvertreter zu Gast in Deutschland, und erneut ist um die Bundeshauptstadt ein weiträumiges Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet worden, das den Luftraum um Berlin mit einem Radius von 30 Nautischen Meilen, etwa 55 Kilometern, faktisch für Privatpiloten sperrt.
Dagegen wehrt sich nun der Flugplatz Schönhagen, der südwestlich von Berlin liegt, und der zum zweiten Mal in diesem Jahr mit enormen finanziellen Einbußen rechnet: Die zirka 180 in EDAZ stationierten Flugzeuge sind seit dem 27. bis zum 29. September, 10 Uhr UTC gegroundet. Die Flugplatzgesellschaft mit Dr. Klaus-Jürgen Schwahn als Geschäftsführer will das so nicht mehr hinnehmen und hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
„Wir halten die Einrichtung eines so großen Flugbeschränkungsgebiets für unverhältnismäßig und möchten den Sachverhalt gerichtlich klären lassen“, so Dr. Schwahn. Der Rechtsbeistand der Gesellschaft führt ins Feld, dass bei einem Staatsbesuch auch mildere Mittel ausreichen müssten, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten – etwa die Einrichtung einer Zone, in der ständige Rufbereitschaft erforderlich sei (RMZ) oder ein eingeschalteter Transponder, mit dem Luftfahrzeuge identifiziert werden können (TMZ).
Die Flugplatzgesellschaft sieht in der Einrichtung des Beschränkungsgebiets unter anderem eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte und einen Eingriff in die Gewerbefreiheit – der Flugbetrieb in EDAZ kommt während der ED-R zum völligen Stillstand. Sie sieht sich außerdem ungleich behandelt gegenüber den Airports Tegel und Schönefeld, an denen der Betrieb weiterlaufen kann.
Piloten oder Gewerbetreibende, die wegen der ED-R Humboldt finanzielle Schäden erleiden, können sich per Mail an info(ät)edaz.de richten und ihre Probleme schildern, die möglicherweise geltend gemacht werden können, um Schadenersatz einzufordern.
Sobald die ED-R Humboldt am Samstagmittag aufgehoben wird, tritt mit der ED-R Köln gleich das nächste, gleich große Beschränkungsgebiet in Kraft – auch hier sind viele Privatflugplätze vom umfassenden Flugverbot um die Domstadt betroffen.
Es wird interessant sein zu sehen, welchen Erfolg die Klage der Flugplatzgesellschaft Schönhagen hat, und ob die zuständigen Behörden in Zukunft mit mehr Augenmaß handeln werden.

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