/
Endlich: Bauvorschriften für 120-Kilo-Dreiachser in Kraft
Leichte motorisierte Dreiachser dürfen nun tatsächlich nach vereinfachten Regeln ohne Medical geflogen werden. Allerdings gelten technische Einschränkungen für diese Geräte
Am 22. März wurden die „Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse (nicht motorisiert oder motorisiert)“ veröffentlicht. Damit ist die jahrelange Unklarheit über die so genannte 120-Kilo-Klasse beseitigt: Nun können auch motorisierte Dreiachser als leichte Luftsportgeräte betrieben werden. Vorteile: Für diese Luftfahrzeuge besteht keine Medical-Pflicht, es bedarf weder einer Muster- noch einer Verkehrszulassung und auch keiner Jahresnachprüfung. Obligatorisch ist lediglich eine Musterprüfung vor Auslieferung des ersten Exemplars. Theoretisch gehören 120-Kilo-Dreiachser seit Januar 2010 zu den leichten Luftsportgeräten – wie Motorschirme, motorisierte Drachen, leichte Trikes und Gleitflugzeuge. Tatsächlich konnten die motorisierten 120-Kilo-Dreiachser aber nicht mustergeprüft werden, weil es für sie weder Bauvorschriften noch Prüfstellen gab. Die existierenden UL-Bauvorschriften (LTF-UL 2003) wurden von Luftfahrtbundesamt und Verkehrsministerium für diese Geräte nicht akzeptiert. Mit den jetzt veröffentlichten Bauvorschriften ist der Weg frei für Musterprüfungen. Beide UL-Verbände, DULV und DAeC-Luftsportgerätebüro, wollen Prüfstellen einrichten.Zustandegekommen sind die neuen Lufttüchtigkeitsforderungen durch eine Initiative des Deutschen Ultraleicht-Segelflugverbands. Der DULSV hatte die bestehenden Lufttüchtigkeitsforderungen für die von ihm betreuten Gleitflugzeuge um einen »Anhang Motor« ergänzt und im Herbst 2011 als Entwurf beim Verkehrsministerium eingereicht. Wie Gleitflugzeuge müssen motorisierte 120-Kilo-Dreiachser nun eine Stallspeed von 55 km/h nachweisen (schwerere UL-Dreiachser: 65 km/h), außerdem gilt eine maximale Flächenbelastung von 25 Kilogramm pro Quadratmeter. Die Tankkapazität ist auf 25 Liter begrenzt, die Höchstabflugmasse auf 260 Kilogramm (schwerere einsitzige UL-Dreiachser: 315 Kilo). Diese Eckdaten machen deutlich, dass nur relativ langsame Geräte mit nicht all zu großer Reichweite mustergeprüft werden können. Schnelle, effiziente Dreiachser mit höchstens 120 Kilo Leermasse unterliegen nach wie vor den Regularien für „normale“ ULs. Damit besteht keine Chance mehr, Geräte wie SD-1 oder AIRector nach vereinfachten Bestimmungen ohne Medical fliegen zu können. Die UL-Verbände bedauern dies. Aus ihrer Sicht verhindern die technischen Einschränkungen, dass fortschrittliche Konzepte entwickelt werden – auch mit innovativen Antrieben.
- Aktuell