/
EASA korrigiert Lufttüchtigkeitsanweisung: Gurtwechsel offenbar vom Tisch
Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA wird allem Anschein nach die Lufttüchtigkeitsanweisung (PAD) 10-010 korrigieren. Wäre sie in Kraft getreten, hätten viele Flugzeugbesitzer innerhalb von drei Monaten die Sicherheitsgurte ihrer Luftfahrzeuge austauschen müssen – oder die betroffenen Sitzplätze nicht mehr benutzen dürfen.
Viele Luftsportverbände, darunter der Deutsche Aero Club (DAeC) und die European Glider Union (EGU) hatten gegen die Vorgehensweise der Luftsicherheitsbehörde protestiert und fristgerecht den Entwurf kommentiert, offenbar mit Erfolg: Der DAeC teilte jetzt auf seiner Website mit, dass die entsprechende Lufttüchtigkeitsanweisung vom Tisch sei, beziehungsweise die von der EASA angemahnte Prozedur auf rein formeller Ebene erledigt werden kann.
Die EASA hatte bemängelt, dass viele Luftfahrtbetriebe die Sicherheitsgurte von Flugzeugen turnusmäßig erneuert hätten, ohne dafür die geeigneten, zugelassenen Unterlagen etwa der Hersteller verwendet zu haben. Die so ausgetauschten Sicherheitsgurte seien daher ebenfalls nicht zulässig und müssten ausgetauscht werden, und das innerhalb einer Frist von drei Monaten, sollte das Flugzeug weiter betrieben werden.
Laut DAeC sieht die Lösung des Problems nun so aus, dass die entsprechenden Luftfahrtbetriebe ihre Unterlagen auf den gewünschten Stand bringen und damit den Vorschriften genügen. Das Erfreuliche: Die betroffenen Flugzeugbetreiber und -besitzer müssen nun anscheinend keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
- Aktuell