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Dürfen 600-Kilo-ULs doch nach Dänemark reisen?

Zunächst hatte es nach einem Verbot für 600-Kilo-ULs geklungen, jetzt kommt Bewegung in die Sache. Scheinbar werden doch noch Genehmigungen erteilt – aber unter welchen Voraussetzungen?

Von Isabella Sauer
Die kleine dänische Insel Vejrø mit Flugplatz.
Die kleine dänische Insel Vejrø mit Flugplatz. Bild: Isabella Sauer

Ende Juni hatte das fliegermagazin darüber berichtet, dass es schlechte Nachrichten für alle Dänemark-Fans gibt. Der dortige Ultraleichtflugverband DULFU hatte mitgeteilt, dass ihm die dänische Luftfahrtbehörde CAA verboten hat, Einfluggenehmigungen für ULs mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 475 Kilogramm auszustellen. Damit schien der Einflug mit deutsch registrierten 600-Kilo-ULs nach Dänemark erst einmal nicht mehr möglich. Jetzt gibt es neue Informationen!

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Bisher hat die dänische Luftfahrtbehörde trotz mehr als vierjähriger Lobby-Arbeit des DULFU die von der EASA seit 2018 erlaubte Erhöhung der Abflugmasse (MTOM) auf 600 Kilogramms bislang nicht umgesetzt. Jetzt folgt die Konsequenz: Die Behörde besteht darauf, dass Ultraleichtflugzeuge, die im dänischen Luftraum fliegen, nicht schwerer als 475 Kilogramm sein dürfen. Aber: Genehmigungen für schwerere ULs werden nach neuesten Informationen doch erteilt. Allerdings nicht mehr vom dänischen Ultraleichtflugverband DULFU, sondern direkt von der dänischen Luftfahrtbehörde CAA.

So berichtet Lisa Zosel, Geschäftsführerin von JMB Aircraft Germany, dass mehrere Piloten der JMB-Community innerhalb weniger Tage eine Genehmigung für ihr 600-Kilo-UL bekommen haben. Kosten seien nicht entstanden. „Ein Pilot hat mit dem DULFU telefoniert und dieser hat dann an die CAA verwiesen“, sagt sie. Der Pilot habe daraufhin alle notwendigen Dokumente eingereicht, darunter Lufttüchtigkeitszeugnis, Ausstattungsliste, Versicherungsschein, Zulassungsbescheinigung, Sprechfunkzeugnis, medizinisches Tauglichkeitszeugnis und der Flugschein.

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Ob es weiterhin so „einfach“ sein wird Genehmigungen für 600-Kilo-ULs zu erhalten, ist ungewiss. Ebenso, ob es das BZF I sein muss oder ob das BZF II und ein Nachweis der Englischen Sprache Level 4 ausreicht. Eine Anfrage des fliegermagazins bei der dänischen Luftfahrtbehörde CAA blieb bisher unbeantwortet. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, wenn es Neuigkeiten dazu gibt.

Fest steht hingegen, dass Dänemark bei vielen Piloten beliebt ist. Allein in diesem Jahr hatte der Ultraleichtflugverband DULFU bis Mitte Juni etwa 200 Genehmigungen ausgestellt.

Auch Frankreich behindert 600-Kilo-UL

Dänemark gesellt sich damit zu einer Reihe von Staaten, die der nationalen, aber sehr erfolgreichen Klasse der Ultraleichtflugzeuge den Einflug erheblich erschweren. So gilt in Frankreich ein Gewichtslimit von 525 Kilogramm – darüber hinaus sind Ausnahmegenehmigungen nur schwer erhältlich. Die Schweiz hat den Einflug von ULs generell erheblich verteuert und erschwert. Und Großbritannien verlangt seit dem Austritt aus der EASA-Regulierung offenbar nicht mehr nur eine Einfluggenehmigung für das Flugzeug, sondern vom Piloten auch eine ICAO-konforme Lizenz.

Über den Autor
Isabella Sauer

Isabella Sauer ist Jahrgang 1991, studierte in Bamberg Kommunikationswissenschaft und absolvierte anschließend ein Volontariat bei Auto Bild. Seit ihrer Jugend ist sie journalistisch tätig und arbeitete für große Verlagshäuser, darunter Axel Springer und die Funke Mediengruppe. Print, Digital, Social Media - für Isabella hat jeder Inhalt das Potenzial, vielfältig aufbereitet zu werden. Und wie kam sie zum fliegermagazin? Das Thema Mobilität interessierte sie immer schon sehr. Ob Auto, Bahn, Camper, Airliner oder Fahrrad: Die Welt lässt sich aus vielen Perspektiven entdecken. Nun geht es für Isabella Sauer in die Luft. Seit März 2023 ist sie PPL-Flugschülerin und freut sich schon darauf, sich in ein neues Fachgebiet einzuarbeiten.

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