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Drohnen-Crash entlarvt gefährliche Nachlässigkeiten

2019 geriet in Großbritannien die 95-Kilo-Drohne Alauda Airspeeder außer Kontrolle und stürzte ab. Der Unfallbericht zum Crash entlarvt nun schwere Mängel.

Von Redaktion
Alauda Drohne

Der Alauda Airspeeder soll mal eine Drohne in Form eines Formel-1-Rennwagens sein, in der ein Mensch Platz finden kann. Was sich am 4. Juli 2019 am südenglischen Goodwood Aerodrome vor prominenten Zuschauern in die Luft erhob, war zwar nur ein unbemannter Prototyp. Allerdings kein kleiner: Die maßstabsgetreu verkleinerte, ferngesteuerte Drohne brachte es immer noch auf 95 Kilogramm Masse und drei Meter Länge!

Dann ereignete sich das, was für jeden Drohnenhersteller und „-piloten“ wohl der Alptraum ist: Um 11.40 Uhr verlor der am Boden stehende Steuerer der Drohne die Kontrolle über den Airspeeder. Auch ein Notaus-Schalter – auf Englisch treffender als „kill switch“ bezeichnet – funktionierte nicht.

Die Drohne stieg auf etwa 8000 Fuß und flog in der Nähe eines Wegpunkts für anfliegende Maschinen mitten in den kontrollierten Luftraum des internationalen Flughafens Gatwick. Als die Akkus leer waren, stürzte die Drohne zu Boden und crashte in einem Acker etwa 40 Meter von Wohnhäusern entfernt, die mit Menschen besetzt waren. Die Trümmer lagen 700 Meter außerhalb des vorgesehenen Betriebsbereichs der Drohne. Es gab keine Verletzten.

Alauda GoodwoodAlauda Goodwood
Der Airspeeder vor geladenen VIP-Gästen beim Start in Goodwood

Jetzt hat die britische Flugunfalluntersuchungsbehörde AAIB (Air Accidents Investigation Branch) ihren Bericht veröffentlicht. Darin wird nicht nur die australische Firma Alauda, der Erbauer des Airspeeder, scharf kritisiert, sondern auch die britische Luftfahrtbehörde CAA, die den Demoflug genehmigte.

Das AAIB stellte fest, dass der Alauda Airspeeder Mk II nach keinerlei anerkannten Standards entworfen, gebaut oder getestet wurde. Konstruktion und Bauqualität seien von sehr schlechtem Standard gewesen. Die für die Betriebsgenehmigung erforderlichen Unterlagen des Betreibers zur Sicherheit der Drohne (Operating Safety Case) hätten etliche unwahre Behauptungen enthalten.

Dennoch hatte der Unmanned Aircraft Systems Unit der CAA den Antrag von Alauda für eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Sicherheitsbewertung genehmigt. Weder hatte die Behörde dafür den Betreiber persönlich gesprochen noch das Fluggerät inspiziert. Die Unfalluntersuchung zeigte jedoch, dass sich die CAA durchaus bewusst war, dass die Drohne etliche Sicherheitsmängel aufwies. In ihrem Unfallbericht macht das AAIB 15 Sicherheitsempfehlungen und schreibt unter anderem, dass die viermotorige Drohne sich nach Ausfall eines Motors nicht mehr in der Luft halten konnte.

Drohne GoodwoodDrohne Goodwood
Der Alauda Airspeed erreichte bei seinem Unfallflug 8000 Fuß Höhe in kontrolliertem Luftraum

Sperrgebiet für Drohnen in Schottland

Hoch im Norden Großbritanniens, nämlich in Schottland, haben die Behörden unterdessen ein Sperrgebiet eingerichtet, in dem Drohnen außerhalb der Sichtweite des Steuerers erprobt werden sollen. Das Gebiet wird zeitweise aktiviert, ein Durchflug nach Absprache mit FIS kann erlaubt werden.

Drohnen SperrgebietDrohnen Sperrgebiet
Das neue Drohnensperrgebiet im westlichen Schottland

Auch deutsche Piloten, die Schottland bereisen, sollten das Gebiet sorgfältig beachten – es liegt in der Nähe der beliebten Flugplätze Oban und Glenforsa.

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