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Die Luftfahrzeugrolle – eine Institution – wird 50
Alle Luftfahrzeuge benötigen ein Kennzeichen. In Deutschland werden Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone, Luftschiffe, Motorsegler oder Segelflugzeuge bei der Verkehrszulassung in die Luftfahrzeugrolle eingetragen und erhalten dabei ihr amtliches Kennzeichen. Die Luftfahrzeugrolle wird beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geführt – und das seit nunmehr 50 Jahren. Heute, am 1. August 2009, feiert die Luftfahrzeugrolle ihren 50. Geburtstag.

Zuständig für die Eintragung der Luftfahrzeuge in die Luftfahrzeugrolle sind derzeit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates B 5 Verkehrszulassung / Rechtsangelegenheiten der Abteilung Betrieb. „Mittlerweile wurden über 35.000 Luftfahrzeuge in dieses Register eingetragen. Rund 21.500 Luftfahrzeuge, vom Segelflugzeug bis zum Großraumflugzeug des Typs Airbus A 340 oder Boeing 747, sind derzeit aktuell zum Verkehr zugelassen und dürfen damit aktiv am Luftverkehr teilnehmen“, so Hans-Henning Mühlke, Abteilungsleiter Betrieb des LBA. „Mit der Verkehrszulassung von Luftsportgeräten, wie z. B. von Ultraleichtflugzeugen und Modellflugzeugen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung allerdings die Luftsportverbände beauftragt. Diese Luftfahrzeuge werden somit nicht in die Luftfahrzeugrolle, sondern im Verzeichnis der Luftsportgeräte bei den Luftsportverbänden eingetragen“, ergänzt der Abteilungsleiter.
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