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Die EASA-FCL-Lizenzvorschriften sind Gesetz
Am heutigen Freitag hat die EU die neuen EASA-Lizenzvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ihnen damit zu Gesetzeskraft verholfen.
Auf der Website der EU können die Lizenzvorschriften in ihrer nun endgültigen Form eingesehen werden. Zu dem Stand des Entwurfs, über den wir im fliegermagazin #11.2011 ausführlich berichteten, haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Allerdings wurden die schlimmsten Übersetzungsfehler beseitigt, so etwa die Passage über die Anforderungen an ATPL-Anwärter, die im englischen Entwurf wie bisher „1500 hours flight time“ nachweisen sollten, im letzten deutschen Entwurf aber „1500 Unterrichtsstunden“. Dies wurde im Gesetz jetzt auf „1500 Stunden Flugzeit“ korrigiert.
Die Vorschriften über das Flight Crew Licensing treten wie geplant am 8. April 2012 in Kraft. In welcher Form Deutschland von den bekannten Übergangsfristen Gebrauch macht, ist noch nicht bekannt.
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