Chance auf Fliegen ohne Flugleiter
Die AOPA hat bei der ICAO eine Änderung der Vorschriften bewirkt, die in Deutschland ein Ende des Flugleiterzwang herbeiführen könnte.
Mehr als zehn Jahre hat die internationale AOPA auf die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO eingewirkt. Nun hat sie Erfolg gehabt: Die ICAO-Standards werden geändert, auf die sich deutsche Behörden berufen haben, wenn es um eine Abschaffung der landläufig als Flugleiterzwang beschriebenen Vorschriften ging. So könnte künftig auch an deutschen Flugplätzen möglich werden, was in vielen anderen Ländern schon immer geht: Flugbetrieb, ohne dass am Boden irgendjemand anwesend sein müsste.
Hintergrund sind die ICAO-Standards für Rescue and Firefighting, kurz RFF und zu deutsch Rettung und Feuerbekämpfung. Die sahen bislang vor, dass auch an Flugplätzen mit nicht-kommerziellem Flugbetrieb ein RFF-Dienst vorzuhalten sei. Deutschland hat sich – anders als viele andere Länder – 1:1 an diese ICAO-Vorgabe gehalten und damit begründet, dass an jedem noch so kleinen Flugplatz während des Flugbetriebs eine Person anwesend sein müsse, die in die Nutzung der RFF-Mittel eingewiesen ist und den RFF-Dienst ausübt. So war – bis auf wenige Ausnahmen weniger Luftfahrtlandesbehörden in Sonderfällen – die Pflicht zur Anwesenheit eines Flugleiters begründet worden: der Flugleiterzwang. Er führt in vielen Fällen zu eingeschränkten Öffnungszeiten und/oder hohen Kosten.
Diese Vorschrift wird die ICAO nun zum 3. November 2022 (so langsam sind die Verfahren dort) aufheben. Das Bundesverkehrsministerium hat der AOPA-Germany zugesagt, dass dann die NfL I 72/83 zum Feuerlösch- und Rettungdienst zurückgezogen wird. Dann dürfte einem Betrieb ohne Flugleiter auch an deutschen Flugplätzen nichts mehr im Wege stehen.
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