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600-Kilo-ULs dürfen nicht mehr nach Dänemark

Deutschen Ultraleichtflugzeugen (UL) mit einer MTOM über 475 Kilogramm wird ab sofort die Einfluggenehmigung für Dänemark verweigert.

Von Thomas Borchert
Aerö Dänemark
Der Ort Ærøskøbing in der dänischen Südsee Bild: Christina Scheunemann

Sehr schlechte Nachrichten aus Dänemark: Der dortige Ultraleichtflugverband DULFU teilt mit, dass ihm die dänische Luftfahrtbehörde verboten hat, Einfluggenehmigungen für ULs mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 475 Kilogramm auszustellen. Damit ist ein Einflug mit deutsch registrierten 600-Kilo-ULs nach Dänemark nicht mehr möglich.

Dänemark erfordert für den Einflug ausländischer ULs eine Genehmigung, die sehr unbürokratisch und schnell vom Ultraleichtflugverband DULFU ausgestellt wird – alle Details sind online nachzulesen. Allerdings hat die dänische Luftfahrtbehörde trotz mehr als vierjähriger Lobby-Arbeit des DULFU die von der EASA seit 2018 erlaubte Erhöhung der Abflugmasse (MTOM) auf 600 Kilogramm bislang nicht umgesetzt. Das zeigt nun Folgen: Die Behörde besteht jetzt darauf, dass ULs, die im dänischen Luftraum fliegen, nicht schwerer als 475 Kilogramm sein dürfen. Dieses Limit gilt auch für dänisch registrierte ULs.

Dänemark ist bei Piloten beliebt: 600-Kilo-ULs nun verboten

Derzeit verweist DULFU Antragsteller, die mit 600-Kilo-ULs nach Dänemark fliegen, an die Luftfahrtbehörde CAA. Ob und in welchem Zeitraum diese Genehmigungen für solche Luftsportgeräte erteilt, ist unklar. Auf jeden Fall dürfte es wichtig sein, dass deutsche UL-Piloten, die nach Dänemark fliegen möchten, der Behörde den Bedarf sehr deutlich machen, um so Druck zu erzeugen.

Die Nachfrage ist erheblich, denn Dänemark ist bei Piloten sehr beliebt: Allein in diesem Jahr hatte der Verband bis Mitte Juni etwa 200 Genehmigungen ausgestellt. Das Problem wird sich mit der Zeit verstärken, da am Markt praktisch nur noch 600-Kilo-ULs erhältlich sind.

Auch Frankreich behindert 600-Kilo-UL

Dänemark gesellt sich damit zu einer Reihe von Staaten, die der nationalen, aber sehr erfolgreichen Klasse der Ultraleichtflugzeuge den Einflug erheblich erschweren. So gilt in Frankreich ein Gewichtslimit von 525 Kilogramm – darüber sind Ausnahmegenehmigungen nur schwer erhältlich. Die Schweiz hat den Einflug von ULs generell erheblich verteuert und erschwert. Und Großbritannien verlangt seit dem Austritt aus der EASA-Regulierung offenbar nicht mehr nur eine Einfluggenehmigung für das Flugzeug, sondern vom Piloten auch eine ICAO-konforme Lizenz.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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