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560 Kilo MTOM für Tragschrauber in Deutschland

Obwohl Tragschrauber hierzulande als Luftsportgerät betrieben werden, gilt für sie neuerdings ein deutlich höheres Gewichtslimit als für Flächen-ULs.

Von Redaktion
Jetzt auch in Deutschland als UL zulassungsfähig: ArrowCopter AC20
Jetzt auch in Deutschland als UL zulassungsfähig: ArrowCopter AC20 Hersteller

Da die deutschen Bauvorschriften für UL-Tragschrauber ein Rettungssystem nicht vorschreiben, durften Einsitzer am Start bisher 300 Kilo wiegen und Zweisitzer 450 Kilo – gleich viel wie Flächen-ULs, wenn man das Gewicht des Rettungssystems (22,5 Kilo) abzieht, das für diese UL-Kategorie vorgeschrieben ist. Mit 560 Kilo MTOM für ein- und zweisitzige Tragschrauber ziehen die Drehflügler den Flächen-ULs nun gewichtsmäßig davon: Bei den Einsitzern beträgt der MTOM-Zuwachs 87 Prozent, bei den Doppelsitzern 24 Prozent. Davon profitieren nicht nur Muster wie jene des Marktführers AutoGyro aus Hildesheim, die in manchen Ländern bisher schon mit 560 Kilo MTOM flogen. Die Neuregelung, die in Deutschland seit 28. Dezember 2012 gilt, kommt vor allem Mustern zugute, die schon immer für eine höhere Abflugmasse ausgelegt waren, etwa dem ArrowCopter aus Österreich. Der futuristische Tandemsitzer wird in manchen Ländern sogar mit 600 Kilo MTOM betrieben. Bei einer Leermasse von 342 Kilogramm war der ArrowCopter bisher auch zu schwer für die deutsche UL-Klasse. Hier durften Gyro-Doppelsitzer (wie UL-Flächen-Dreiachser) leer höchstens 302,5 Kilo wiegen. Jetzt hat sich für zweisitzige Tragschrauber das Leergewicht auf maximal 375 Kilo erhöht.  Wichtig: Durch die Neuregelung dürfen Tragschrauber, die bisher für 300 oder 450 Kilo MTOM zugelassen waren, nicht automatisch mit 560 Kilo MTOM in die Luft. Dazu ist eine erweiterte Musterzulassung notwendig. Wer seinen Gyro künftig in Deutschland mit erhöhter Abflugmasse fliegen will, sollte sich beim Musterbetreuer erkundigen, ob eine Auflastung geplant ist und wann gegebenenfalls mit Erteilung der erweiterten Musterzulassung gerechnet werden kann. Möglich wurde die neue Gewichtsobergrenze durch eine Anpassung der deutschen Bauvorschriften an das europäische Luftrecht. Dort sind 560 Kilo MTOM für UL-Tragschrauber bereits seit 2008 festgeschrieben, und zwar im Annex II der EASA-Basic-Regulation 216. Insofern handelt es sich nicht um einen nationalen Vorstoß zur "Besserstellung" von Tragschraubern gegenüber anderen ULs, sondern lediglich um die Ausnutzung einer Gewichtsobergrenze, die für Tragschrauber schon seit Jahren europaweit besteht und im Ausland zum Teil auch genutzt wurde.

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